Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Das gilt allerdings nicht für die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer gezahlt wurde oder als Zuschlag zur Einkommensteuer, die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) ermittelt wurde (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2016, Az. 15 K 1640/16 E). Nach […]