In Konsequenz einer gemeinsam von Verkehrsministerium und Umweltministerium geplanten Änderung der StVO werden künftig alle Anwender von mobiler Funktechnik, mit Ausnahme der BOS, in ihrer Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Betroffen sind Sicherheitsdienste, Revierfahrer, Ver- und Entsorger, Straßenbauverwaltungen, Betriebe des Öffentlichen Personennahverkehrs, kommunale Unternehmen, Flughäfen und Häfen, etc. Die Verordnung liegt dem […]