Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Aktuell ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt, die im „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum […]
Firma Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Damit keine Gesetzesänderungen übersehen werden, bietet die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. […]
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Diese Rechtsnormen sollten stets auf dem neuesten Stand sein. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungs-widrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Das Mutterschutzgesetz stammt teilweise noch aus dem […]