Jahrmärkte begeistern mit ihren Fahrgeschäften Groß und Klein. Damit das Fahrvergnügen auch sicher ist, müssen die „Fliegenden Bauten“ vor der ersten Inbetriebnahme von unabhängigen Dienstleistern, wie TÜV Rheinland, geprüft werden, um die Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Ist das Fahrgeschäft auf dem Kirmesplatz aufgebaut, wird vor Ort durch das […]