Im Insolvenzverfahren angemeldete Forderungen müssen von dem Insolvenzverwalter geprüft werden, um entscheiden zu können, ob diese zur (Insolvenz-) Tabelle festgestellt werden. Wenn auch zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung noch Unterlagen fehlen, um die Forderung sicher feststellen zu können, wird diese typischerweise „vorläufig bestritten“. Diese im Insolvenzverfahren oft verwandte Begrifflichkeit steht zwar […]