Durch die GoBD ist gesetzlich geregelt, dass E-Mails mit deren Anhängen archiviert werden sollen. Wichtig ist jedoch, dass zwischen E-Mails, die archiviert werden müssen von denen, welche archiviert werden können, unterschieden wird. Die Unternehmen sind lediglich in der Pflicht, steuerrechtlich relevante Dokumente elektronisch vorzuhalten. Die GoBD versucht also diese Pflicht […]