Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor große bürokratische Herausforderungen: Lieferanten müssen bewertet, eine Beschwerdestelle eingerichtet und ein Menschenrechtsbeauftragter ernannt werden. Hinzu kommen Dokumentationen, permanente Risikobewertungen und das Reagieren auf Veränderungen in Märkten, auf die der Einfluss teilweise sehr gering ist. Bei Fehlverhalten drohen immense Strafen. Smarte Lösungen durch intelligente Software […]