Online-Plattformen, wie Amazon, Kleinanzeigen oder Airbnb, müssen die Umsätze ihrer Nutzer von 2023 an die Finanzbehörde melden. Haben Landwirte ihre Umsätze aus diesen Verkäufen bisher nicht versteuert, könnte Steuerhinterziehung vorliegen. Noch bis 31. März 2024 können Online-Plattform-Betreiber die Umsätze ihrer Nutzer unbeanstandet an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das besagt […]