Vermietete Bestandsobjekte verlieren in Berlin als Investition bei Käufern und Vermietern immer mehr an Attraktivität. Durch das seit 2015 bestehende Gesetz zur Mietpreisbremse, darf die Miete bei nicht modernisierten Altbauwohnungen höchstens zehn Prozent über dem örtlichen Mietpreisspiegel liegen. Ausgeschlossen von der Neuregelung sind Neubauten und umfassend sanierte Bestandswohnungen bei Erstvermietung. […]