Anders als im anglo-amerikanischen Raum gibt es in Deutschland derzeit kein Unternehmensstrafrecht, das die direkte Bestrafung von Unternehmen meint. Hierzu zählen sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften (AG, GmbH, Vereine, GbR etc.). Ursächlich hierfür ist das in Deutschland geltende Schuldprinzip. Nach diesem können nur natürliche Personen wie etwa Geschäftsführer oder Vorstände […]