Ab dem 01. Oktober 2017 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, für stationäre, teilstationäre oder stationsäquivalente Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Erklärtes Ziel ist es, die Versorgungslücken nach einer Krankenhausbehandlung zu schließen, wenn beispielsweise ein Patient körperlich nicht in der Lage ist, direkt nach der stationären […]