Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, regelt seit 1. Januar 2023 die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten im Sinne der Nachhaltigkeit. Dazu gehören etwa der Schutz von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern gilt das […]