>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Verlegerverbände: Verbot von Googles Selbstbegünstigung durchsetzen

Die Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützen einen offenen Brief, in dem 135 Unternehmen und 30 Verbände der Digitalwirtschaft die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zu konkreten Sanktionen gegen Googles Begünstigung eigener Dienste in den Suchergebnissen auffordern.

„Google führt die EU-Kommission an der Nase herum. In der Digitalwirtschaft wächst der Unmut wegen der Nichtumsetzung der auferlegten Maßnahmen,“ erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV.

„Es kommt jetzt darauf an, dass Wettbewerbsbehörden in ganz Europa schnell und effektiv gegen vergleichbare Formen der Selbstbegünstigung von marktmächtigen Digitalplattformen vorgehen. Wir sollten nicht auf neue Gesetze warten, wenn die Abhilfe schon mit bestehenden Instrumenten deutlich schneller erreicht werden kann. Andernfalls lässt man zu, dass Google weiter vollendete Tatsachen schafft und Markt für Markt die gleiche Monopolisierungsstrategie anwendet“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.

Die Verlegerorganisationen weisen darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits 2017 in einem Wettbewerbsverfahren Google untersagte, einen eigenen Dienst in den Ergebnisseiten der Suchmaschine besser darzustellen als relevantere Wettbewerber. Mittlerweile bestehe weltweit Konsens, dass sich Google durch solche Selbstbegünstigungspraktiken ungerechtfertigte Vorteile verschafft und den Wettbewerb verzerrt. Gleichwohl habe Google die Entscheidung aus Sicht der Verbände bislang faktisch ignoriert und diese Praktiken unbeirrt auf weitere Sektoren ausgedehnt, etwa im Bereich der Vermittlung von Unterkünften und Stellenangeboten Eine im September 2020 veröffentlichte empirische Studie habe gezeigt, wie ineffektiv Googles bisherige Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung von 2017 waren.

„Mit dem offenen Brief appellieren wir an die Kommission, nicht länger wegzusehen und den Praktiken ein effektives Ende zu setzen“, heißt es dazu von VDZ und BDZV.

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/verlegerverbaende-verbot-von-googles-selbstbeguenstigung-durchsetzen/

Über Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und fünf Landesverbänden, repräsentieren seine rund 450 Mitgliedsverlage mit mehr als 7.000 Zeitschriftenmarken rund 80 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, Digitale Medien, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publishers-summit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.presse-verkauft.d

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Anja Pasquay
BDZV
Telefon: +49 (30) 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel