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Bonus.Gold – Was Anleger jetzt tun sollten

Viele Anleger, die Gold über den Kölner Goldhändler Bonus.Gold erworben haben, sind massiv verunsichert. Schließlich können sie nicht mehr auf ihre Kundenkonten zugreifen, nachdem der Goldhändler kürzlich überraschend verkauft wurde.

Zum Hintergrund: das Unternehmen Bonus.Gold hatte ein sogenanntes „Bonusgold“ ausgelobt, wenn Kunden das bei der Firma gekaufte Gold dort einlagern statt es sich ausliefern zu lassen. Hierfür versprach das Unternehmen bis zu 22 % Rendite in zwei Jahren. Diese Renditen sollten durch den Handel mit Altgold, durch Recycling, und mit der Herstellung von türkischem Hochzeitsschmuck erwirtschaftet werden. Gegenüber dem Handelsblatt hatte der frühere Eigentümer Attacan Kaynar im Mai eingeräumt, dass der Verkauf von türkischem Hochzeitsschmuck in der Corona-Krise zum Erliegen gekommen sei. Daher müsse er die BONUS.GOLD-Zahlungen aussetzen und die Kunden könnten sich das Gold nicht vollständig ausliefern lassen.

Nach Recherchen des Handelsblatts verdichten sich nun die Hinweise, dass es hinter den Kulissen der Firma BONUS.GOLD GmbH erhebliche Probleme gibt. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden nicht mehr beantwortet und E-Mails an die Firma selbst werden als „unzustellbar“ zurückgesandt.

Ob und in welcher Höhe die Anleger ihre Goldeinlagen oder ihre eingezahlten Beträge zurückerhalten, ist derzeit sehr ungesichert.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede rät Anlegern daher zu prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten zustehen könnten: „Den Anlegern ist die Investition in Gold der Firma Bonus.Gold häufig als sichere und renditeträchtige Anlage empfohlen worden. Die betroffenen Anleger sollten insofern prüfen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlageberater zustehen, welcher ihnen die Anlage empfohlen hatte.

Rechtsanwalt Dr. Meschede weist ergänzend darauf hin: „Wirklich sicher ist eine Goldanlage nur, wenn man das Gold zuhause im Tresor aufbewahrt. Sobald man es einem Dritten zur Einlagerung überlässt, besteht leider immer das Risiko, dass das Edelmetall verschwindet.

Dr. Thomas Meschede und sein Team aus erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht steht geschädigten Anlegern gerne für eine kostenlose Erstberatung zu möglichen Rechtsansprüchen zur Verfügung. Geschädigte Anleger können sich telefonisch unter 0211 / 69 002 68 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de bei der erfahrenen Fachkanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht melden. 

Über mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht, welche Versicherungsnehmer seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Versicherungen vertritt. In den Jahren 2016 bis 2020 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

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