>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Paketverband fordert Senkung des Briefportos

Der Paketverband BIEK (Bundesverband Paket und Expresslogistik) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt, die letzte Erhöhung des Briefportos zu korrigieren.

Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2020, das der BIEK erstritten hat. In diesem Urteil hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Portoerhöhung für den Zeitraum von 2016 bis 2018 für rechtswidrig erklärt. Für die Genehmigung von Portoerhöhungen der Deutschen Post (DPAG) ist die Bundesnetzagentur zuständig. Diese hatte auf Anordnung der Bundesregierung unzulässig neue Maßstäbe für die Genehmigung angelegt. So wurde für die Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Gewinns der DPAG auf die hohen Umsatzrenditen ausländischer früherer staatlicher Monopolunternehmen abgestellt. Demgegenüber wäre es allein richtig gewesen, den DPAG-Gewinn nach dem nur geringen unternehmerischen Risiko der DPAG zu bemessen.

„Nach dem Urteil ist klar, dass auch das aktuelle Briefporto rechtswidrig ist“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Portoerhöhung für den Zeitraum 2019 bis 2021 wurde auf einer vergleichbaren Grundlage genehmigt wie die vorherige. Der BIEK fordert die BNetzA auf, die geltende Genehmigung zurückzunehmen und das Briefporto anzupassen. „Es kann nicht sein“, so Bosselmann, „dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis 2021 ein nachweislich überhöhtes rechtswidriges Porto zahlen.“

Einen weiteren Fehler, den der BIEK im Rahmen seiner Klage moniert hatte, gilt es zu korrigieren: Die derzeit geltende Portogenehmigung ermöglicht es der DPAG, Kosten ihrer Paketprodukte über die Briefporti zu finanzieren. So kann die Deutsche Post die Paketpreise drücken und dadurch den Wettbewerb auf den Paketmärkten verzerren.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige, so Marten Bosselmann, dass der Rechts- und Regulierungsrahmen für den Postmarkt dringend angepasst werden muss: „Zum einen muss die BNetzA umgehend die Portogenehmigung anpassen, um die Verbraucher zu entlasten und eine Gleichbehandlung auf dem Paketmarkt sicherzustellen. Zum anderen ist die Bundesregierung in der Pflicht, endlich das Postgesetz zu modernisieren und den Wettbewerb, auch im Interesse verbraucherfreundlicher Dienstleistungen, zu stärken.“

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. Über die bundesweit tätigen Paketdienste DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS vertritt der BIEK ca. 3.500 weitere kleine und mittelständische Logistikunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 21,3 Milliarden Euro, beschäftigt ca. 250.000 Mitarbeiter und befördert mehr als 3,65 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel