>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Adobe: Kein Support mehr für Magento 1

Bereits im vergangenen Jahr hatte Adobe, der Hersteller des beliebten Shopsystems Magento, angekündigt, alle Versionen von Magento 1 nach dem 30. Juni 2020 nicht mehr weiterzuentwickeln. Novalnet hat alle seine Magento-Händler angeschrieben.

Nun ist es so weit: Ab sofort gibt es keinerlei Qualitätskontrollen oder Sicherheits-Updates mehr für Magento 1. Der Zahlungsdienstleister Novalnet AG aus München hat daher allen seinen Händlern, die trotzdem noch Magento 1 verwenden, dringend empfohlen, schnellstmöglich auf Magento 2 oder auf eine andere Plattform umzusteigen. Andernfalls bestehen eventuell Risiken für den eigenen Onlineshop.

Alternativen zu Magento 1

Betroffene Shop- und Plattformbetreiber können auf Magento 2 wechseln oder aber zu einem anderen Shopsystem wie zum Beispiel WooCommerce, PrestaShop oder OpenCart. Novalnet hat in diesem Zusammenhang angeboten, Händlern bei der Umstellung des eigenen Systems behilflich zu sein.

Für alle Händler, die sich für einen Wechsel zu Magento 2 entscheiden, hat Magento offiziell eine (leider nur englische) Anleitung in sieben technischen Schritten zusammengestellt. Eine inoffizielle deutsche Anleitung zur Daten-Migration hat der Magento-Entwickler Matthias Zeis in seinem Blog zusammengestellt.

Risiken der weiteren Nutzung

Wer weiterhin nicht unterstützte Magento Commerce-Software verwendet, riskiert laut Magento wahrscheinlich negative Auswirkungen auf seinen Shop. So könnten zum Beispiel die eigene Verkaufswebseite als unsicher eingestuft werden und das im Laufe der Zeit aufgebaute Vertrauen der Kunden verloren gehen. Im Falle eines Hackerangriffs und Diebstahls personenbezogener Daten ist außerdem mit möglichen Bußgeldern und Strafen zu rechnen.

Weitere Informationen hat Adobe in diesem englischsprachigen Dokument zur Verfügung gestellt.

Über die Novalnet AG

Die Novalnet AG, gegründet im Januar 2007, ist ein führendes europäisches Zahlungsinstitut für professionelle elektronische Zahlungsabwicklung. Payment-Service-Provider gibt es viele. Einen Full-Service-Payment-Provider wie Novalnet mit seinem einzigartigen Portfolio gibt es nur einmal. Dieses bietet alle gängigen Zahlungsarten mit allen nötigen Services komplett aus einer Hand: eine sichere Zahlungsabwicklung über Treuhandkonten namhafter Banken in Deutschland und Österreich, ein integriertes umfangreiches Risikomanagement zur Minimierung von Zahlungsausfällen und Betrug, eine automatisierte Rechnungsstellung, ein automatisiertes Debitoren- und Forderungsmanagement inkl. verschiedener Mahnstufen, kostenlosen und vollen technischen Support sowie zahlreiche Zusatzservices (z.B. umfangreiche Abonnement- und Mitgliederverwaltung, ein nützliches Affiliate-Programm etc.).

Der Vorteil für Online-Händler liegt in der Gesamtheit aller dieser vielfältigen Dienstleistungen unter einem Dach. Es bleibt ihnen erspart, mit unterschiedlichen Banken, Kreditkartenacquirern, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Affiliate-Plattformen und Technologiepartnern (wie z.B. PCI) unzählige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Gebühren abzuschließen. Bei Novalnet haben sie die Möglichkeit, mit nur einem Vertrag und nur einem direkten Ansprechpartner alle oben genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Novalnet AG
Feringastraße 4
85774 Unterföhring
Telefon: +49 89 9230683-20
Telefax: +49 89 9230683-11
http://www.novalnet.de

Ansprechpartner:
Marco M. Runge
PR- & Marketing-Manager
Telefon: +49 89 9230683-20
Fax: +49 89 9230683-11
E-Mail: presse@novalnet.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel