>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Mit dem Rad zur Schule: Strecke im Vorfeld gemeinsam abfahren

Mit dem Fahrrad zur Schule fahren – vielerorts eine praktische Alternative. Eltern sollten dabei jedoch beachten, dass ihr Kind frühestens mit acht Jahren in der Lage ist, das Rad rundum sicher zu beherrschen. Deshalb finden die Radfahrprüfungen in den Schulen erst im dritten und vierten Schuljahr statt. „Diese Kurse sollte ein Kind besucht haben, bevor es mit dem Rad zur Schule fährt“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland. Ehe der Nachwuchs die Strecke alleine bewältigt, sollte die Fahrt intensiv geübt werden. „Zunächst vorwegfahren und dem Kind das richtige Verhalten erklären, zeigen und vorleben“, rät er. Dann dem Kind die Führung überlassen und es auf Fehler hinweisen, korrigieren und die fehlerhaften Fahrstrecken oder -situationen wiederholen. So lernt es eigenverantwortlich zu handeln. Bis zum zehnten Lebensjahr – so lange erlaubt es Straßenverkehrsordnung – sollten Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Bis zum achten Lebensjahr dürfen Eltern sie auf diesem begleiten.

Zeitdruck und Erschöpfungsrisiken vermeiden
Helm und gut sichtbare Kleidung – im Optimalfall mit reflektierenden Elementen – sowie ein verkehrssicheres Fahrrad sind bei Kind und Eltern Grundvoraussetzung. „Die Vorbildfunktion ist wichtig. Auch sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend gefrühstückt wird, die Schultasche so leicht wie möglich ist und das Kind bei entsprechendem Wetter Regenschutzkleidung trägt“, sagt Mißbach. Schließlich habe Frieren oder Erschöpfung Konzentrationsstörungen zur Folge. Zeitdruck ebenfalls, weshalb das Kind immer rechtzeitig aufbrechen sollte.

Schulwegpläne der Kommunen beachten
Eltern sollten auch die Schulwegpläne der Kommunen beachten. Sie zeigen nicht immer den kürzesten, dafür aber sichersten Weg. Viel befahrene Kreuzungen können beispielsweise mithilfe von Zebrastreifen umgangen werden. Auf diesen muss das Rad natürlich geschoben werden. Macht sich der Nachwuchs gemeinsam mit seinen Freunden auf den Schulweg, sollte ihm zuvor das richtige Verhalten in der Gruppe vermittelt werden: Gefahren wird hintereinander, nicht nebeneinander. Überholmanöver oder Wettrennen sollten unbedingt vermieden werden.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.700 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel