Trotz aller Konjunktursorgen erwartet der Online-Handel in Deutschland auch für dieses Jahr einen erkennbaren Umsatzanstieg im Zuge des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts. Dabei haben die letzten Jahre die Händler gelehrt, dass zwischen Bestellungsvolumen und Umsatz zum Teil Welten liegen können. Konkret müssen hier in verschiedenen Produktgruppen zum Teil signifikante Retourquoten einkalkuliert werden. Insbesondere im Bekleidungssegment liegt diese bei 25 bis 50 Prozent. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Kleidungsstücke passen nicht, die Qualität kann nicht überzeugen, das Produkt gefällt nicht, ist fehlerhaft oder entspricht nicht der Beschreibung. Auch wenn Anbieter sich zunehmend bemühen, Verbrauchen mit Produktvideos, personalisierten Empfehlungen oder intelligenten Größenberatern zu unterstützen, bleibt die Retourenquote unverändert hoch. Selbst die Entscheidung, Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen, konnte bisher hieran wenig ändern. Laut Berechnungen des Handelsforschungsinstituts EHI liegen die Kosten einer Retoure durchschnittlich zwischen fünf und zehn, in einzelnen Produktgruppen sogar zwischen 10 und 20 Euro. Kosten entstehen hier vor allen Dingen für die Prüfung der zurückgesandten Artikel, ohne die sie nicht wieder in den Verkauf gebracht werden können. Inzwischen sind einige Händler dazu übergegangen, niedrigpreisige Artikel, bei denen die Retourkosten den Wiederverkaufswert des Produktes überschreiten würden, als sogenannte Retourless-Artikel dem Käufer zu schenken.
Nachhaltigkeit als Pflicht und Imagefaktor
Gängige Praxis im Bestreben, Kosten für den Umgang mit Retouren zu senken, war für viele Jahre die Vernichtung zurückgesandter Artikel. Wo bereits die Kosten für Einlagerung und Prüfung den Wiederverkaufswert überschreiten, ist die Entsorgung aus wirtschaftlicher Sicht oft das kleinere Übel. Im Zuge der wachsenden Sensibilisierung für Fragen der Nachhaltigkeit ist diese Praxis jedoch zu Recht in Verruf geraten und wird zumindest in Deutschland und der EU durch entsprechende Gesetze weitgehend verboten.
Bereits im Rahmen des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde mit der sogenannten Obhutspflicht (§ 23 Abs. 2 Satz 11) die allgemeine Produktverantwortung um die Pflicht zur Abfallvermeidung im Rahmen von Retouren erweitert. Mit der Ökodesign-Verordnung wurde diese Verantwortung im Juli dieses Jahres noch einmal auf europäischer Ebene bekräftigt. Die auf der Ökodesign-Richtlinie aufbauende Verordnung regelt Produktaspekte wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Energie und Ressourceneffizienz sowie Rezyklatanteil, CO2– und Umweltfußabdruck. Darüber hinaus beinhaltet die Verordnung ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbrauchsprodukte. Auch wenn die Liste der betroffenen Produkte sich bisher auf Kleidung und Bekleidungszubehör sowie Schuhe beschränkt und noch nicht für Unternehmen jeder Größe gilt, hat sich die EU-Kommission vorbehalten, den Wirkungskreis sukzessive zu erweitern.
Professionell verwerten statt vernichten
Eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur Implementierung aufwendiger Prozesse des internen Retourenmanagements, die gleichzeitig auch den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Ökodesign-Verordnung genügt, ist der Verkauf der Retourwaren an professionelle Verwerter wie die ATS Trading GmbH aus Manching. Bis hin zur kompletten Abwicklung des Prozesses inklusive der Retouren-Annahme nimmt ATS Trading Unternehmen unterschiedlichster Branchen die Sorge um den Verbleib zurückgegebener und sogar als B-Ware gekennzeichneter Artikel ab.
Seit vielen Jahren befasst sich die ATS Trading GmbH mit dem Handel mit Waren, die von deren Herstellern oder ursprünglichen Anbietern aus diversen Gründen nicht mehr selbst vertrieben werden. Neben Retouren sind dies Restbestände, Überproduktionen, Sonderposten aber auch Bestände aus Auflösungen und Insolvenzen. Besonders das Retourengeschäft hat sich hierbei in den letzten Jahren deutlich intensiviert.
„Auf der einen Seite entlasten wir Unternehmen im Retourenmanagement maßgeblich und ermöglichen es ihnen, sowohl gegenüber dem Gesetzgeber als auch gegenüber kritischen Kunden reinen Gewissens Rechenschaft über den Verbleib ihrer Retouren abzulegen und dabei den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren“, erklärt Ramy Latif, Geschäftsführer der ATS Trading GmbH. „Zum anderen biete wir unseren Abnehmern die Gelegenheit, neue oder neuwertige Ware einzukaufen, die in vielen Fällen sogar günstiger ist als vergleichbare Gebrauchtware.“
Retouren handelt ATS Trading überwiegend im B2B-Geschäft. Dabei gewinnt in den letzten Jahren zunehmend der sogenannte Crossborder E-Commerce an Bedeutung: Für im Ausland ansässige Unternehmen erweist sich das Retourenmanagement als noch einmal deutlich größere Herausforderung, da die Kosten für Lagerhaltung und Logistik hier noch einmal um ein Vielfaches höher sind als im reinen Binnenhandel.
ATS Trading arbeitet dabei mit Kunden in ganz Europa. Damit wird nicht zuletzt gewährleistet, dass sich Unternehmen durch die Auslagerung des Retourenmanagements nicht zusätzlich Konkurrenz im Markt schaffen. In diesem Sinne können Verkäufer von Anfang an entscheiden, in welchen Märkten von Ihnen an ATS Trading übergebene Waren wiederverkauft werden dürfen.
ATS Trading GmbH
Gerberstr. 1
85077 Manching
Telefon: +49 8459 3329400
http://www.atstrading.de