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Balkonkraftwerke werden privilegierte Vorhaben

Das Installieren von Steckersolaranlagen wird ab sofort noch einfacher. Dafür hat der Bundesrat am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und am Mietrecht gebilligt. Das Anbringen der Mini-PV-Anlagen wird von nun an als privilegiertes Vorhaben eingestuft. Darunter fallen zum Beispiel auch bauliche Veränderungen, die Menschen mit Behinderung für ihren Alltag benötigen, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Installation von Wallboxen.

Zwar gibt es bereits seit 2023 einen Rechtsanspruch auf eine Balkonsolaranlage, doch Eigentümergemeinschaften und Hausbesitzer mussten der Installation der Plug & Play-Solaranlagen bislang zustimmen – und konnten Vorgaben zur Ausführung machen. Das führte teilweise zu Verzögerungen. Damit ist jetzt Schluss: Eigentümergemeinschaften, aber auch Vermieter, können den Einbau von Balkonsolaranlagen nicht verweigern, sie müssen die Installation der Anlagen akzeptieren.

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