>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Damit die Chemie stimmt

Von A wie Astschere bis Z wie Zahnbürste – bei der komplexen Herstellung von Konsumprodukten kommen verschiedenste Werkstoffe und Chemikalien zum Einsatz. Chemikalien sind in unserem Alltag allgegenwärtig, sie können sich aber auch negativ auf unsere Gesundheit und die Umwelt auswirken. Deshalb sind Prüfungen auf Schadstoffe von großer Bedeutung. Doch welche Rolle spielt TÜV SÜD dabei? Um welche Substanzen geht es eigentlich? Und was steckt hinter dem Prüfzeichen „Schadstoffgeprüft“? TÜV SÜD klärt auf.

Chemikalien in Gebrauchsgegenständen wie etwa Haushaltsgeräten, Textilien, Möbeln, Schreibwaren, Matratzen, Kinder- und Babybedarf oder Spielzeug müssen mit der gebührenden Vorsicht und viel Verantwortungsbewusstsein eingesetzt werden. Damit dies nicht dem Zufall überlassen bleibt, haben die führenden Industrienationen Gesetze und Vorschriften für Hersteller und Händler erlassen, die die Verwendung von potenziell schädlichen Stoffen einschränken und für Sicherheit bei ihrer Verwendung und Entsorgung sorgen. Beispiele sind die RoHS-Richtlinie und die EU-Chemikalienverordnung REACH, die wichtige Beschränkungen für gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe festlegen. Aufgrund der von Land zu Land unterschiedlichen Gesetze kann sich die Einhaltung der Vorschriften durchaus als herausfordernd erweisen. Zudem werden fortlaufend neue verbotene Substanzen ergänzt oder bestehende Regelungen ändern sich.

Liste eingeschränkt nutzbarer Substanzen

Um ein gutes Qualitätsniveau zu erhalten, arbeiten viele Unternehmen mit einer Restricted Substance List (kurz RSL; Liste der eingeschränkt nutzbaren Substanzen). Sie beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Stofflimits meist auch marktübliche und/oder kundenspezifische Grenzwerte und hilft Unternehmen, die erlaubten Höchstmengen an Schadstoffen in ihren Produkten einzuhalten. Mit der RSL kann die Nutzung dieser und anderer Substanzen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg kontrolliert werden, in den eigenen Prozessen ebenso wie in den Prozessen von Zulieferern und Vertriebshändlern. Die Experten von TÜV SÜD können bei der Erstellung einer RSL unterstützen.

Eingeschränkt nutzbare Substanzen sind beispielsweise Phthalate, die hauptsächlich als Weichmacher in PVC oder Gummi eingesetzt werden, Schwermetalle wie Blei oder Chrom, die als Legierungen die Festigkeit von Metallen erhöhen, oder Formaldehyd, das in bügelfrei veredelten Textilien oder Holzverbundstoffen vorkommen kann.

Mehrwert für Verbraucher und Händler

TÜV SÜD ist eine der führenden Prüforganisationen im Handel sowie der Konsumgüterindustrie und gewährleistet mit seinen Prüfungen, dass die Chemie in Produkten buchstäblich stimmt. Die Experten von TÜV SÜD ermitteln, welche chemischen Substanzen ein Produkt enthält und ob es die gesetzlichen Regelungen oder marktüblichen Standards in diesem Bereich erfüllt. Dadurch schützen die Prüfungen einerseits Verbraucher vor potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen, andererseits unterstützt TÜV SÜD Hersteller und Händler damit bei der Einhaltung der verschiedenen regulatorischen Anforderungen zu Gefahr- und Schadstoffen in verschiedenen Märkten weltweit, minimiert so Haftungsrisiken und schafft Kundenvertrauen. „Unsere Experten sind bestens mit den aktuell geltenden Vorschriften für Chemikalien und eingeschränkt nutzbare Substanzen vertraut und bleiben auch im Hinblick auf bevorstehende oder mögliche Änderungen immer auf dem Laufenden. Sie informieren Hersteller über anstehende regulatorische Änderungen und wie sich diese auf ihre Produkte auswirken“, erläutert Dr. Hedwig Strohalm, Abteilungsleiterin Customer Service Chemie bei TÜV SÜD.

Unabhängige Prüfung im Labor

Ein weltweites Netzwerk an akkreditierten Labor- und Prüfeinrichtungen ermöglicht die unabhängige professionelle und umfassende Prüfung durch TÜV SÜD. Jede Untersuchung wird dokumentiert, ausgewertet und schließt mit einem ausführlichen Prüfbericht ab. Die Prüfung auf Schadstoffe ist oftmals auch Teil der Produktzertifizierungen durch TÜV SÜD neben der Überprüfung der mechanischen und elektrischen Sicherheit. Aber auch Trivialprodukte wie beispielsweise Kfz-Gummifußmatten oder Fitnessmatten müssen chemisch sicher sein für den Verbraucher. „Nach Abschluss erhalten erfolgreich getestete Produkte das Prüfzeichen „Schadstoffgeprüft“, das unter Verbrauchern als zuverlässiges Qualitätskriterium gilt“, so Dr. Strohalm weiter.

Intelligentes Analysesystem CDMS

Um potenziell gefährliche Schadstoffe nachhaltig aus Lieferketten zu entfernen, stellt TÜV SÜD mit dem Chemical Data Management System, kurz CDMS, Unternehmen darüber hinaus ein intelligentes Analysesystem zur Verfügung. Es sammelt die Ergebnisse chemischer Analysen, wertet sie aus und kann mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit berechnen, ob die bei der Herstellung verwendeten Chemikalien auch im fertigen Produkt noch nachweisbar sind. Basierend auf diesen Ergebnissen liefert das CDMS Empfehlungen, um die internen Prüfprogramme der Hersteller zu verbessern oder Kosten effektiv zu senken. Neben der Risikoeinschätzung der Schadstoffbelastung bietet das System auch einen guten Überblick über die gesamte Lieferkette.

Mehr Informationen unter https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/chemische-pruefung

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel