>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Behindertengerechter Gartenumbau: Kosten steuerlich absetzbar?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Grundsätze in Bezug auf Kosten, die aufgrund von Behinderungen entstehen, mit seiner Entscheidung vom 26.10.2022 konkretisiert. Diese betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, welche durch Behinderungen entstehen können. Streitbar war, ob der rollstuhlgerechte Um- und Ausbau eines zum Einfamilienhaus gehörenden Gartens als außergewöhnliche Belastung zu betrachten ist. Der BFH lehnt dies mit seiner Entscheidung von Oktober 2022 ab.

BEGRÜNDUNG DES BFH

Die Kosten für den Umbau des Gartens sind nicht zwangsläufig entstanden und werden als Konsumaufwendung angesehen, welche (gem. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG) nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen verpflichtend durchzuführen sind. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass es sich dabei um die Erhaltung eines nachhaltig Lebensfreude stiftenden Hobbys handelt. Die Umbaukosten entstanden dabei nach Belieben und sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet.

FAZIT

Die Entscheidung des BFH macht deutlich, dass nicht alle Kosten, die einem Steuerpflichtigen aufgrund von Krankheit oder Behinderung entstehen, automatisch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt und steuermindernd berücksichtigt werden können. Insbesondere wenn es um Freizeit- und andere Konsumkosten geht, können diese nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings können Aufwendungen, die notwendig sind, um den Wohnbedarf zu decken, existenznotwendige Gegenstände zu beschaffen oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs zu ersetzen, als zwangsläufige Ausgaben betrachtet und somit als außergewöhnliche Belastungen, im Sinne des § 33 EStG, steuermindernd berücksichtigt werden.

Beispiele für behinderungsbedingte Neu- oder Umbauten wären die Errichtung eines Treppenlifts oder Fahrstuhls, wenn Treppenlift bautechnisch nicht mgl., der Umbau zu einem barrierefreien Bad bzw. rollstuhlgerechten Bodenbelag.

Quelle: Kommentar Kanzler, Kraft, Bäuml, Marx, Hechtner, Geserich – 2023 (8. Auflage) zum EStG, NWB Datenbank

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Über die RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.

Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 9554-0
Telefax: +49 (711) 9554-1000
http://www.rtskg.de/

Ansprechpartner:
Carolin Münch
Fachabteilungsleitung
Telefon: 07119554-1005
Fax: 07119554-2005
E-Mail: carolin.muench@rtskg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel