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Neuer Fach-Artikel: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Uhr für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Mittelstand tickt: Ab Januar 2024 greift für die ersten Unternehmen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union (EU). Zunächst sind Unternehmen an der Reihe, die bereits nach der älteren „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) berichterstattungspflichtig waren. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die der NFRD bislang nicht unterlagen. Ab 2026 gilt die CSRD für börsennotierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU).

Marcel Agena, Senior Consultant der Allfoye Managementberatung und selbst ehemaliger Sustainability Manager mit Verantwortung für die Berichterstellung, erläutert in diesem Beitrag, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich auf die neuen Anforderungen der CSRD-Verordnung vorbereiten.

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Über die Allfoye Managementberatung GmbH

Die in Düsseldorf beheimatete Allfoye Managementberatung versteht sich als Beratungshaus für wirksame Transformation. Herzensanliegen der Berater:innen ist die Wettbewerbsfähig-keit mittelständischer und familiengeführter Unternehmen. Ihr Kompetenzspektrum reicht von Organisational Transformation und Mindset Change über Programm Management und Modern Work bis hin zu Corporate Resilience und Nachhaltigkeit. Mehr als 250 erfolgreiche Transformationsprojekte sprechen für die Unternehmensberatung, die in das Kompetenz-netzwerk der All for One Group integriert ist. Gründer und CEO der Allfoye Managementbe-ratung ist Dr. Thomas M. Fischer.
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