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Lohn höher, Kraftfahrer weniger

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes stieg ab dem 1. Januar 2022 der vom Gesetz festgelegte Mindestlohn von den aktuellen 9,50 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung bis zu 10,45 Euro pro Stunde ist   für den Juli des laufenden Jahres geplant. Im Oktober beabsichtigt die deutsche Regierung, den Mindestlohn bis zu 12 Euro pro Stunde zu erhöhen.

Dies bedeutet, dass die Kraftfahrer, die den Transport vornehmen (Kabotage, internationaler Güterverkehr mit Ent- oder Beladen in Deutschland und mit Laden oder teilweisem Entladungen in diesem Land) eine höhere Vergütung erhalten werden. Die Transportunternehmen müssen im Gegenzug die Erhöhung der Ausgaben im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung berücksichtigen.

Die Frage betrifft jedoch nicht nur Deutschland. Nach den Bestimmungen des im Februar 2022 in Kraft getretenen Mobilitätspakets erhalten die Kraftfahrer, auf die sich die neuen Delegationsregeln erstrecken, einen vollen Mindestlohn, der im Land festgelegt ist, wo diese die Arbeiten ausführen.

Zum Vergleich wird ein ungefährer Mindestlohn pro Stunde in einigen anderen europäischen Ländern angeführt: https://www.asstra.de/…

Mindeststundenlohn in einigen europäischen Ländern, 2022

Wie die neue Lohnregelung für die Kraftfahrer die Situation in der Transport- und Logistikbranche verändert, erklärt Alexander Monsch, Niederlassungsleiter der AsstrA-Verbundverkehr AG in Magdeburg.

Alexander, ist die neue Regelung zur Lohnerhöhung für entsendende Kraftfahrer eine Theorie oder Realität?

Es ist schwer zu sagen, ob ein Fahrer, der zum Beispiel die Arbeit in Deutschland ausführt, wirklich einen deutschen Tarif erhält. Die Frage der Zahlung des vollen Mindestlohns wird in erster Linie von deutschen Unternehmen kontrolliert. Nach deutschem Recht müssen ausländische Transportunternehmen ihren Kraftfahrern höhere Vergütungen zahlen, aber werden sie das tun? Ich habe Zweifel daran.

– Was bedeutet das Mindestlohngesetz für ausländische Transportunternehmen?

Das ist ein Risiko auf beiden Seiten. Das erste Risiko – deutsche Unternehmen können prüfen, ob der Arbeitgeber den Kraftfahrer während seines Einsatzes in Deutschland entlohnt, und ihn andernfalls mit einem Bußgeld belegen.

Das zweite Risiko besteht darin, dass verärgerte Kraftfahrer Arbeitgeber verklagen können, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten.

Generell glaube ich, dass das Mindestlohngesetz nicht zu einem Rückgang des Transportvolumens nach Deutschland seitens ausländischer Transportunternehmen führen wird.

– Die Bundesregierung will den Mindestlohn im Land im Oktober auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Das klingt ambitioniert.

Ich bin sicher, dass die Absichten verwirklicht werden. Die Arbeit muss fair bezahlt werden. Hinzu kommt, dass aufgrund des akuten Kraftfahrermangels in den letzten Jahren die Löhne zum weiteren Wachsen tendieren.

– Spürt Deutschland den Kraftfahrermangel stark?

In den vergangenen fünf Jahren sieht die Situation so aus: Etwa 50.000 Kraftfahrer gehen jährlich in den Ruhestand. 20 000 erhalten eine neue Lizenz, es fehlen 30 000. Bei dem derzeitigen aktiven Wachstum der Wirtschaft ist dies eine Katastrophe.

– Es scheint, dass dieses Problem ganz Europa betrifft.

Ja, das stimmt. Jedes Land bewältigt selbständig den Mangel an Kraftfahrer. Die Deutschen werben die Kraftfahrer aus Polen, Tschechien, Polen und Tschechien aus Moldawien, Weißrussland, der Ukraine an. Kettenreaktion, aber das Problem bleibt.

– Wie beurteilen Sie allgemein die aktuelle Situation in der Transport- und Logistikbranche?

Die Lage ist nicht sehr optimistisch. Wegen des Fahrermangels mangelt es an Transportmitteln in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union. Ausländische Unternehmen scheuen sich, in neue Anlagen zu investieren, dazu steigen Spritpreise sprunghaft – und die Tarife für innerdeutsche Transporte sind im vergangenen Jahr um 50 % gestiegen. Das sind große Schwankungen. Die Transport- und Logistikbranche steht vor einer neuen Herausforderung.

Über die AsstrA Deutschland GmbH

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