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Seminar über neue Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200

Die Normenreihe DIN 77200 beschreibt einen einheitlichen Qualitätsstandard für Sicherungsdienstleistungen. Mit ihr soll die Qualität von Dienstleistungen in der Wach- und Sicherheitsbranche sichergestellt werden. In der neuesten Fassung DIN 77200:2017-11 werden noch höhere Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen, Qualifizierung und Zertifizierung definiert. In ihren Seminaren vermittelt die UDS Beratung Sicherheitsdienstleistern praxisbezogenes Know-how zur Umsetzung individueller Qualitätsmethoden. Dieses Wissen ermöglicht es, ein prozessorientiertes Managementsystem zu etablieren.

Neue Herausforderungen für stationäre und mobile Sicherheitsdienstleistungen
Im Teil 1 der DIN 77200 werden Mindestanforderungen und Qualitätskriterien für Sicherheitsdienstleiter beschrieben, Teil 3 regelt die Kriterien, die von akkreditierten Zertifizierungsstellen zu prüfen sind. Teil 2 der Norm ist in Erarbeitung und soll zukünftig auch die Anforderungen an Veranstaltungsdienste regeln.

„Die neue DIN 77200 legt mehr Gewicht auf Qualifikation, Organisation und Qualität der Prozesse bei Sicherungsdienstleistungen“, erklärt Jörg Müller von der UDS Beratung GmbH. Mit speziell konzipierten Normenschulungen vermittelt die UDS Beratung Sicherheitsdienstleistern die notwendigen Kenntnisse und unterstützt darüber hinaus auch bei der Umsetzung des geforderten QM-Systems.

Die nächsten UDS-Seminare zu aktuellen Qualitätsanforderungen für Sicherungsdienstleistungen finden am 19.06.2018 in Berlin und am 21.11.2018 in Fulda statt. „Hier erfahren Sicherheitsunternehmen, was die neue DIN 77200 mit sich bringt und wie sie die neuen Chancen für sich nutzen können.“

Die wichtigsten Änderungen der DIN 77200:2017-11 im Überblick
Die alten Leistungsstufen der DIN 77200:2008 „Qualität und Preis sind von gleicher Wichtigkeit“, „Qualität ist wichtiger als der Preis, aber der Preis bleibt relevant“ und „Qualität ist von höchster Bedeutung, der Preis ist ein zweitrangiger Belang“ werden in der neuen Norm nicht mehr erwähnt. Wie auch der Liquiditätsnachweis wurden sie mit der neuen Normenreihe DIN 77200:2017 abgeschafft.

Die neue DIN 77200 definiert stationäre Sicherungsdienstleistungen (Alarmdienst, Empfangsdienst und Kontrolldienst), mobile Sicherungsdienstleistungen (Revierdienst, Interventionsdienst, Kontrolldienst) und Veranstaltungsdienste als Anwendungsbereiche. Zu den neuen zu erbringenden Nachweisen gehören
 – jährlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister
 – diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein
 – Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem BDSG
 – Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit
 – Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
 – schriftliche Dokumentationen zu verschiedenen Verfahren
 – Sachkundeprüfung für Mitarbeiter, die noch nicht dauerhaft drei Jahre als Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt waren

Führungskräfte müssen nach der neuen DIN 77200:2017 den Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sowie zwei Jahre Berufserfahrung nach abgelegter Prüfung bzw. eine höherwertige Qualifikation nachweisen. Befreit sind Führungskräfte, die eine Führungsfunktion für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachweisen können.

Höhere Anforderungen an Schulung und Weiterbildung von Sicherungsdienstleistungen SDL
Der Sicherheitsdienstleister muss nach der neuen DIN 77200 für seine Sicherheitsmitarbeiter ein schriftlich dokumentiertes Weiterbildungskonzept erstellen. Die neue Norm für SDL definiert nicht unerhebliche Stundenvorgaben, welche in Form von Präsenzunterricht durchzuführen und nachzuweisen sind. Ein- und Unterweisungszeiten sind keine Aus- und Weiterbildungszeiten im Sinne der DIN 77200:2017.

„Für Sicherheitsunternehmen gilt es, viele weitere Regelungen zum Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Datenschutz und für die Weiterbildung umzusetzen. Hier stehen wir ihnen mit fachkundigem Rat und Tat zur Seite.“

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