Im Einzelnen regt die Wirtschaft an, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen. Auf diese Forderungen bezieht sich jetzt eine betroffene Unternehmerin. Sie hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, um die Politik für das Thema zu sensibilisieren und gesetzliche Änderungen zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs zu bewirken.
Damit sich der Petitionsausschuss mit dem Antrag befassen muss, sind bis zum 24. April insgesamt 50.000 Mitzeichnungen erforderlich. Die Petition findet sich mit der Nummer 77180 auf der Website des Deutschen Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html).
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