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VDZ und BDZV: Digital Services Act gegen Pressefreiheit auf digitalen Plattformmonopolen

Das EU-Parlament hat in Abstimmungen zum Digital Services Act (DSA) Bemühungen zurückgewiesen, legale Presse, die offline verbreitet werden darf, online gegen Zensur großer Plattformen wie Facebook in Schutz zu nehmen. Bereits im Vorfeld der Abstimmungen, die gestern und heute stattfanden, hatte der federführende Binnenmarktausschuss einen Antrag des Rechtsausschusses abgelehnt, der es sehr großen Online-Plattformen wie Facebook untersagt hätte, gesetzlich zulässige Presseinhalte anhand engerer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstiger Kontrollmaßstäbe zu sperren. Ebenso war es einem ähnlichen Antrag des Kulturausschusses ergangen. Die heute im Plenum beschlossene allgemeine Bestimmung zum Schutz aller Grundrechte und zur Beachtung des in der EU anwendbaren Medienrechts ist zwar besser als nichts, bleibt aber unbestimmt und schafft keinen hinreichenden Schutz legaler Presse. Der Digital Services Act verpflichtet damit Online-Plattformen nicht nur zur Sperrung von rechtswidrigen Medieninhalten, sondern unterstützt die weitergehende Zensur inhaltlich rechtmäßiger Presseartikel, die bspw. Facebook aufgrund engerer AGB bzw. engerer Desinformationsstandards für sich in Anspruch nimmt.

"Die Nonchalance, mit der das EU-Parlament Grundsätzen der Presse- und Informationsfreiheit für den Pressevertrieb über Monopolplattformen wie Facebook eine Absage erteilt hat, erscheint bemerkenswert", heißt es dazu von Verlegerverbänden VDZ und BDZV heute in Berlin. "Die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit, aber auch der Informationsfreiheit der Leser sind die allgemeinen Gesetze und nicht engere allgemeine Geschäftsbedingungen digitaler Großkonzerne. Nach den AGB entscheidet Facebook beispielsweise, ob Facebook-Nutzer legale Presseartikel über die Möglichkeit eines Laborunfalls als Corona-Ursache zu Gesicht bekommen oder nicht. Die offenbar politisch gewollte Auslieferung der Presse- und Meinungsfreiheit an das Management von Facebook & Co. erscheint umso problematischer als eine wachsende Zahl jüngerer Menschen unsere Medien praktisch ausschließlich über soziale Netzwerke rezipiert."

Der endgültige Text des DSA muss nun zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission im sog. Trilog ausgehandelt werden. Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass Digitalplattformen gesetzeskonforme Presse anhand engerer AGB und Inhaltsmaßstäbe sperren und behindern dürfen. Der EU-Ministerrat hat bereits im November 2021 mit Unterstützung der seinerzeitigen Bundesregierung einen Schutz der Presse gegen die Sperrung rechtmäßiger Artikel abgelehnt.

VDZ und BDZV appellieren an die neue Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die in den westlichen Demokratien mühsam erkämpfte Presse- und Meinungsfreiheit auch online jedenfalls auf solchen sehr großen Digitalplattformen gewahrt wird, die allmählich klassische Pressedistributionswege substituieren. Wenn der Gesetzgeber wie im DSA zur Frage inhaltlicher Kontrolle rechtmäßiger Presse durch marktmächtige digitale Vertriebsplattformen Stellung nimmt, muss er sicherstellen, dass das, was als legale Presse offline verbreitet werden darf, auch nicht online aus inhaltlichen Gründen gesperrt werden darf. Wird stattdessen die Zensur legaler Presse durch digitale Plattformen zum Leitbild, wird die Pressefreiheit in einer digitalen, von Plattformen beherrschten Zukunft nur noch auf dem Papier stehen.

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