>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Kartellrecht: Abwerbeverbote „no-poaching“ und Absprachen im Personalbereich (Webinar | Online)

In jüngster Vergangenheit standen Abwerbeverbote (sog. „no-poach agreements“) zunehmend im Fokus europäischer Wettbewerbsbehörden, wie beispielsweise bereits in Portugal, Ungarn und Rumänien. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte in einer Rede im Oktober 2021, dass die Kommission zukünftig auch stärker gegen Kartelle im Personalbereich vorgehen und hierbei insbesondere „no-poach“ agreements verfolgen wird. Es ist zu erwarten, dass „no-poach agreements“ zunehmend auch in den Fokus des Bundeskartellamts rücken werden. 

In unserem Webinar zeigen die Experten Dr. Sascha Dethof und Paulina Stemmler, wie sich das Kartellrecht bisher zu derartigen Abreden verhält und welche Erkenntnisse aus bereits abgeschlossenen bzw. noch laufenden Verfahren gewonnen werden konnten.  

Eventdatum: Mittwoch, 26. Januar 2022 10:00 – 11:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Fieldfisher
Amerigo-Vespucci-Platz 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8788698-0
Telefax: +49 (40) 8788698-40
http://www.fieldfisher.com

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet