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CE-Update: Brexit – neue Kennzeichnungspflichten für den britischen Markt (UKCA) (Seminar | Online)

In Großbritannien gilt seit dem 01.01.2021 das UKCA-Kennzeichen für die meisten Produkte, für die bisher eine CE-Kennzeichnung erforderlich war. Analog zur EU-Konformitätserklärung ist für den britischen Markt eine UKCA Declaration of Conformity erforderlich, die auf entsprechende britische Gesetze verweist und auf britische Normen Bezug nimmt. Die bisherige Übergangsregelung, welche es Herstellern gestattet, Produkte mit CE-Kennzeichnung weiterhin in den britischen Markt einzubringen, endet spätestens am 31.12.2021.

Ziel des Webinars

– Sie erfahren, was die UKCA-Kennzeichnung bedeutet und wo sie gilt.
– Sie erhalten einen Überblick, welche Anforderungen für Hersteller oder Importeure gelten, wenn ein Produkt unter die UKCA-Anforderungen fällt.
– Sie erfahren, wie der Hersteller die UKCA-Konformität seiner Produkte sicherstellen kann.

Referenten
Stefanie Eich, Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Peter Cossé, Bitkom Servicegesellschaft mbH

Das Webinar ist kostenlos. Bitte melden Sie sich an.

Eventdatum: Dienstag, 21. September 2021 10:00 – 11:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-552
Telefax: +49 (30) 27576-151
http://www.bitkom-akademie.de

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