>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

procilon gut gerüstet für Änderungen im Elektronischen Rechtsverkehr

Auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wurde das ‚Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften‘ vom Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet. Für procilon ergeben sich insbesondere aus der inkludierten Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) einige interessante Handlungsaspekte.

So wird mit der Einführung eines weiteren besonderen elektronischen Postfachs der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut und die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erheblich erweitert. Konkret verbirgt sich dahinter das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach oder kurz als eBO bezeichnet. Das eBO wird mit der ERVV-Änderung als sogenannter sicherer Übertragungsweg eingestuft und ermöglicht, wie die anderen auch, den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte. Diese können dann ebenfalls elektronische Dokumente an die eBO-Inhaber zustellen.

Damit werden sichere Kommunikationswege für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte geschaffen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung und Nutzung eines eBO wird eine identitätsbestätigte Registrierung im Verzeichnisdienst der Justiz SAFE sein. Nur so wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr auf einem hohen Sicherheitsniveau und vertrauenswürdig kommunizieren können.

Torsten Rienaß, Geschäftsführer der procilon GmbH, äußert dazu: „Mit unseren langjährigen Erfahrungen im ERV und unserer Mitarbeit in der Bund-Länder-Kommission ‚AG IT-Standards in der Justiz‘ sind wir für diese Neuerungen bestens gerüstet. Getreu unserem Motto ‚ERV so einfach wie E-Mail‘ werden wir auch für eBO wieder einfache und nutzerfreundliche Lösungen anbieten. Nicht zuletzt kommt uns auch an dieser Stelle die Flexibilität unserer Cloud-Lösung proTECTr.com zu Nutze, die wir entsprechend erweitern werden. Aber auch zentrale Lösungen mit unserer proGOV-Technologie werden wir weiterentwickeln. Davon profitieren schon heute zahlreiche ‚Besitzer‘ von besonderen elektronischen Postfächern, wie beA, beN und beBPo.“

Rienaß weiter: „Doch eBO ist nicht das einzige Thema, mit dem wir uns im ERV aktuell beschäftigen. So wurden im vergangenen Jahr durch die BLK-Arbeitsgruppe mit dem Standard XJustiz grundlegende Festlegungen für den strukturierten Datenaustausch verabschiedet und veröffentlicht. XJustiz trifft Aussagen über den Austausch von einzelnen verfahrensbezogenen Daten und muss den elektronischen Nachrichten als Anhang  beigefügt werden. Das ist dann für alle Teilnehmer am ERV verbindlich und wir werden dies natürlich umsetzen.“

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses hat procilon nun die Planungssicherheit, um die entsprechenden Lösungen für potenzielle eBO-Nutzer am Markt zu etablieren. Bei der Einhaltung des XJustiz-Standards ist der Zeitraum allerdings schon vorgegeben, denn mit dem 01. November 2021 ist ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung benannt. Hierzu plant procilon, neben den bewährten Veröffentlichungen zu Updates, eine Kundeninformation im Web-Cast-Format.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

procilon GmbH
Leipziger Straße 110
04425 Taucha bei Leipzig
Telefon: +49 (34298) 4878-10
Telefax: +49 (34298) 4878-11
http://www.procilon.de

Ansprechpartner:
Andreas Liefeith
Leiter Marketing & Partnermanagement
Telefon: +49 (34298) 4878-10
Fax: +49 (34298) 4878-11
E-Mail: marketing@procilon.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel