>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Existenzgründung: Lass dich ruhig nieder!

Nach der Facharztausbildung stehen Ärzten zahlreiche Möglichkeiten offen. Wir stellen die unterschiedlichen Optionen mit Vor- und Nachteilen dar.

Für eine wirtschaftlich erfolgreiche Vollzeittätigkeit ist in aller Regel ein voller Versor-gungsauftrag und damit eine volle Vertragsarztzulassung erforderlich. In den meisten Regionen stellen gesetzlich Versicherte das Gros der Patienten. Einnahmen aus der Be-handlung von Privatpatienten spielen eine untergeordnete Rolle. Da der Versorgungs-auftrag die Möglichkeit, Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) abzu-rechnen, begrenzt, wird eine Teilzulassung bei Vollzeittätigkeit meist nicht ausreichen. „Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind mindestens 20 Stunden Sprechzeit pro Wo-che und bei Teilzulassung wenigstens zehn Stunden pro Woche anzubieten“, erklärt Unternehmensberater Andreas Bachmeier bei Ecovis in Dingolfing.

Für den Start in die selbstständige Tätigkeit stehen folgende Wege zu Verfügung:
• Die Praxisneugründung
• Der Praxiskauf
• Der Eintritt in eine bestehende Kooperation als Partner

Die Praxisneugründung
Die Neugründung einer Praxis erfordert eine langfristige und detaillierte Planung. Die betriebswirtschaftliche Seite sollte in Form eines Businessplans nebst Finanzierungs- und Liquiditätsplanung erfolgen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei einer Praxisneugründung eine lange Anlaufphase entsteht, in der möglicherweise noch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden können. Entscheidender Faktor ist aber die Vertragsarztzulassung. Eine Neugründung kommt nur dort infrage, wo für das gewünschte Facharztgebiet keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Aber auch durch den Kauf einer bestehenden Praxis und die Verlegung des Sitzes an einen anderen Ort kann man dem Szenario einer Neugründung recht nahekommen.

Der Praxiskauf
Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist insbesondere in Ballungszentren ein signi-fikanter Startvorteil gegenüber einer Neugründung: In einem gesperrten Planungsbezirk ist dies oft der einzige Weg, eine Zulassung zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu erhalten. „Die Praxisübernahme ist auch in einem für Neuzulassungen gesperrten Planungsbezirk möglich, da die vertragsärztliche Zulassung des Praxisübergebers übernommen werden kann“, sagt Unternehmensberater Andreas Bachmeier. Die wirtschaftliche Planung der Praxisübernahme und die künftige Praxisführung wird durch die Kenntnis der Einnahmen und Ausgaben der bestehenden Praxis erheblich erleichtert. Es ist davon auszugehen, dass diese wirtschaftlichen Parameter auch für den Übernehmer eine verlässliche Basis in der Zukunft bilden.

Der Eintritt in eine bestehende Kooperation als Partner
Neben der Neugründung und dem Kauf einer Einzelpraxis ist immer häufiger auch der Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder eine Praxisgemeinschaft eine Option. Bei der Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft führen die Partner ihre Praxis als gemeinsames Unternehmen. In der Praxisgemeinschaft hingegen sind nur Kosten, beispielsweise für Räume und Personal, gemeinsam zu tragen.

Andreas Bachmeier, Unternehmens-berater bei Ecovis in Dingolfing

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel