Wer als Eigentümer in Rücklagen zur Instandhaltung des Wohneigentums einzahlt, kann dafür diese als Werbungskosten geltend machen. „Immer wieder sind sich Immobilienbesitzer aber unsicher, wann diese Kosten abzugsfähig sind“, erklärt Dirk Nötzel, Steuerberater bei Ecovis in Halle. Ein Verfahren beim Bundesfinanzhof könnte hier jetzt für Änderungen sorgen. Was ist die […]