Das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet – und damit auch alle Änderungen, die die steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2024 betreffen. „Der Gesetzgeber hat einige Werte angepasst. Ein paar Hilfen laufen dieses Jahr allerdings aus. Hier müssen Arbeitgeber schnell handeln, wenn sie von der Steuerbefreiung profitieren wollen“, erklärt Steuerberater und Sozialversicherungsexperte Andreas Islinger.
Was 2024 unter anderem gilt:
- Das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr ist als Jobticket begünstigt.
- Die Bruttolistenpreisgrenze für die Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der 1-Prozent-Methode bei E-Autos hat sich von 60.000 Euro auf 70.000 erhöht.
- Die Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro lässt sich nur noch bis Ende 2024 steuer- und beitragsfrei an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in Notfällen Beihilfen steuerfrei bis 600 Euro pro Kalenderjahr zahlen. Dies gilt auch für Beschäftigte, die vom Ukraine-Krieg betroffen sind. Die Steuerbefreiung läuft Ende 2024 aus.
„Klar, wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Benefits bietet, muss erst einmal dafür zahlen. Aus unserer Erfahrung lohnt sich das allerdings. Denn: Wenn die gewünschte Gehaltssteigerung nicht jedes Jahr geht, lassen sich die Mitarbeitenden so dennoch motivieren“, weiß Islinger.
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