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CO2-Berichterstattung gemäß CSRD kann bereits mittelständische und kleine Logistiker betreffen

Die EU-weite Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) trat mit Wirkung zum Januar 2024 in Kraft. Damit müssen nun im ersten Schritt Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern über Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Themen wie dem Klimawandel ergeben, berichten und dabei ihre CO2-Emissionen für die Berichterstattung 2025 erfassen. Die CSRD wird Jahr für Jahr um weitere Unternehmensgrößen ausgeweitet, bis auch direkt KMU betroffen sein werden.

Wolfgang Schmid, Webfleet Head of Central Region, erläutert: „Gerade für kleine und mittelständische Fuhrparkunternehmen ist die CO2-Berichterstattung derzeit ein großes Thema. Wir erhalten viele Fragen von Kunden und sehen einen großen Beratungsbedarf dahingehend, welche Unternehmensgrößen wann und in welchem Zusammenhang von der Direktive betroffen sind und welche digitalen Lösungen unterstützen können.“

Mit ihren Vorgaben setzt die CSRD neue Standards für Verträge und Ausschreibungen von Großunternehmen in Richtung ihrer Subunternehmer sowie deren Subunternehmer. Die neue EU-Richtlinie verlangt von Unternehmen, auch die Nachhaltigkeit ihrer Lieferanten in die Berichterstattung einzubeziehen. Das heißt: auch wenn ein Unternehmen kurzfristig nicht direkt verpflichtet ist, über seinen eigenen CO2-Fußabdruck Bericht zu erstatten, könnte es im Rahmen der Lieferkette von seinen Kunden dazu aufgefordert werden, Informationen über die CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge bereitzustellen, da seine Kunde auch über ihre indirekten Emissionen Bericht erstatten müssen.

Webfleet bietet Fuhrparkunternehmen eine vom TÜV Rheinland zertifizierte datenbasierte und zuverlässige Methode für ihr CO2-Reporting im Rahmen der CSRD an………………. Lesen Sie hier weiter.

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