Das einzigartige Praxisseminar, das am 22. Februar 2024 in Wuppertal stattfindet, richtet sich an Fuhrparkbetreiber im Bereich Bus oder LKW sowie an verantwortliche Personen in diesen Betrieben. Hier werden nicht nur sämtliche auf dem Markt verfügbaren digitalen Fahrtenschreiber behandelt, sondern auch alle relevanten Änderungen der Sozialvorschriften umfassend besprochen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der komplexen Thematik der ausländischen Fahrerlaubnisse, da die Risiken für Halter und Unternehmer erheblich sind und im schlimmsten Fall zur Genehmigungsverweigerung führen können.
Warum sollten Fuhrparkbetreiber teilnehmen?
Die regelmäßige Aktualisierung von Kenntnissen über relevante Rechtsvorschriften ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden und eine gute Risikoeinstufung zu erhalten. Das Praxisseminar bietet eine einzigartige Mischung aus Theorie und Praxis, mit bis zu 100 Trainingsgeräten und mehreren hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten).
Was erwartet die Teilnehmer?
Die Schulung deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter:
- Die neue Umrüstpflicht auf den Smart Tachograph V2
- Pflichten im Zusammenhang mit den neuen Fahrtenschreibern
- Liveabfrage der Lenk- und Ruhezeiten mit Fokus auf Datenschutz
- Livevorführung der Fernabfrage durch die Polizei
- Besonderheiten beim Grenzübertritt und automatischen Funktionen verschiedener Tachos
- Fahrer- und Unternehmerpflichten sowie das Haftungsrisiko des Unternehmers
- Alle relevanten neuen Vorschriften des Mobility Package 1
- Tipps für die ordnungsgemäße Auswertung und Analyse von Fahrerkarten und Massenspeichern
- Änderungen beim Risikoeinstufungssystem
- Praxisnahe Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten
- Informationen über Fahrtenschreiberkarten und den Aufbau des digitalen Kontrollgeräts
- Einstellmöglichkeiten am Fahrtenschreiber mit der Unternehmenskarte
- Umgang mit Unternehmenssperren und Mietfahrzeugen
- Aufzeichnungen auf den Karten und im Tacho
- Neuigkeiten aus Brüssel zum Nachtrag und Nachtragspflicht gemäß § 20 FPersV
- Definition von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit
- Einstellen der Aktivitäten – manuell oder automatisch
- Fallstrick ausländische Führerscheine und Halterhaftung
Die Schulung wird durch praktische Übungen im Umgang mit Fahrer- und Unternehmenskarten ergänzt und bietet eine detaillierte Anleitung für verschiedene Situationen im gemischten Einsatz. Dabei stehen bis zu 100 Digitale Kontrollgeräte und mehr als 600 Trainingskarten zur Verfügung, einschließlich der Smart Tachos Version 2.
Schulungsort und -termin:
- Datum: 22. Februar 2024
- Ort: 42285 Wuppertal
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit Experten in Kontakt zu treten, praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und Mythen durch klare Belege und Demonstrationen zu widerlegen. Der zukünftige Smart Tacho Version 2 spielt nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Umrüstpflicht, sondern auch bei der Berechnung der Risikoeinstufung durch Aufsichtsbehörden.
Die Veranstalter betonen: "Weiterbildung bringt Sie weiter!" und laden Fuhrparkbetreiber herzlich dazu ein, sich für dieses informative und praxisorientierte Seminar anzumelden und so optimal auf die neuen Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung – auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.
Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.
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