Balkonkraftwerke, die Bestandteile der EPR-Richtlinien sind, müssen gemäß dem Elektrogesetz (ElektroG), ggf. dem Batteriegesetz (BattG) und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland registriert werden. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Kosten für zukünftiges Recycling beim Inverkehrbringen berücksichtigt und einkalkuliert werden.
Im Fokus stehen hierbei Elektrogeräte wie große Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Kabel, die den EPR-Richtlinien unterliegen. Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) wird durch das deutsche ElektroG umgesetzt und die Registrierung betrifft insbesondere Produkte wie Photovoltaikmodule und auch Mikrowechselrichter.
"Es ist wichtig, beim Einkauf auf die WEEE-Nummer zu achten, die auf der Rechnung stehen muss. Der Erst-In-Verkehr-Bringer ist in der Pflicht zur Registrierung", betont Michaela Lepke (Leitung strategischer Vertrieb, Key Account Management Photovoltaik) bei der take-e-way GmbH.
Die Verpackungsrichtlinie, umgesetzt im deutschen Verpackungsgesetz, betrifft den Inverkehrbringer von Balkonkraftwerken. Eine Registrierungsnummer, die sogenannte LUCID-Nummer, ist erforderlich. Transportverpackungen von Solartechnik mit einer Leistung über 110 Watt sind nicht systembeteiligungspflichtig, müssen aber bei LUCID als Art der Verpackung angegeben werden. Versandverpackungen sind systembeteiligungspflichtig und müssen bei LUCID registriert werden, inklusive Anschluss an ein Rücknahmesystem.
Die EU-Batterierichtlinie, umgesetzt im deutschen Batteriegesetz, betrifft Unternehmen, die neben dem Plug-in-System auch Speichersysteme verkaufen möchten. Diese müssen als Industriebatterien mit Marken registriert werden. Die neue EU-Batterieverordnung, die ab Februar 2024 in Kraft tritt, ändert daran nichts. Im Gegensatz zu Elektrogeräten müssen Unternehmen nach Registrierung nicht die in Verkehr gebrachte Menge melden, sondern lediglich einmal jährlich die zurückgenommenen Mengen. Es besteht hier eine Rücknahmepflicht des Herstellers bzw. Vertreibers.
Die take-e-way GmbH bietet Unternehmen Unterstützung bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung für Balkonkraftwerke an. Bei Fragen oder Registrierungswünschen unterstützt das Beratungsteam unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.
Für Unternehmen, die jährlich mehr als 5 Tonnen Solarmodule in Verkehr bringen, bietet Michaela Lepke direkte Unterstützung unter https://www.take-e-way.de/… an. Hier werden Sie auch beim Verkauf ins EU-Ausland unterstützt.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie kostenlos am 15. Dezember um 10 Uhr am Compliance Talk teil. Hier haben Sie die Möglichkeit mit der Fachexpertin Michaela Lepke live zum Thema Balkonkraftwerke zu sprechen und zu diskutieren.
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit über 85 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 46 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 7.000 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 46 Nationen.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.
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