>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

alfaview begrüßt Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission wegen Microsofts Bündelung von Teams und Office

Der Anbieter der Videokonferenzlösung alfaview begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission vom heutigen Tag, ein formales Kartellverfahren gegen Microsoft wegen des Vorwurfs eines Missbrauchs von Marktmacht zu eröffnen. Die Kommission geht aktuell davon aus, dass die technische Kopplung von „Microsoft Teams“ mit „Microsoft Office“ gegen Europäisches Kartellrecht verstößt. Die Office-Software umfasst u.a. Word, Excel, Outlook und PowerPoint. Seit 2017 hat Microsoft auch seinen Videodienst Teams in die Office-Software integriert, ohne Drittanbietern wie alfaview eine ähnliche Integration zu ermöglichen. Dagegen hatte sich alfaview mit einer formalen Kartellrechtsbeschwerde an die Europäische Kommission gewandt. Die heutige Eröffnung eines formalen Verfahrens greift die Wettbewerbsbedenken von alfaview auf.

Konkret besteht der Vorwurf darin, dass Microsoft durch die Kopplung Teams kartellrechtswidrig einen uneinholbaren Reichweiten- und Wettbewerbsvorteil verschafft und so unbillig seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Produktivitätssoftware in den separaten Markt für Videokonferenz- und Kollaboration-Tools ausdehnt.

Prof. Dr. Thomas Höppner, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hausfeld, die alfaview vor der Kommission vertritt, führt hierzu weiter aus:

„Die technische Kopplung von Teams mit Microsoft Office beschränkt den Wettbewerb zwischen Videokonferenz- und Kollaborations-Tools. Nutzer von Office entscheiden sich nun nicht mehr auf Basis von Qualität und Relevanz für oder gegen einen bestimmten Videokonferenzdienst, sondern nutzen automatisch den vermeintlich kostenlos mitgelieferten Dienst Teams. Innovative und leistungsfähige Alternativen wie alfaview werden so nicht mehr am Markt wahrgenommen.“

Wettbewerb im datensensiblen Bereich der Videokommunikation

Mit ihrer Beschwerde möchte alfaview auch einen Beitrag für den Standort Europa leisten und das Augenmerk auf unzureichende datenschutzrechtliche Standards bei zahlreichen Kommunikationslösungen lenken. Selbst einige der namhaftesten Videokonferenzdienste sind datenschutzrechtlich bedenklich, weil sie Nutzerdaten auf Cloud-Servern speichern, die sich nicht in Europa befinden.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Terrorbekämpfung haben die USA Gesetze erlassen, die US-Behörden den Zugriff auf Daten von EU-Bürgern erlauben, die von US-Amerikanischen Clouddiensten gespeichert werden. Die weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten von US-Behörden widersprechen der europäischen Gesetzeslage und dem Schutzbedürfnis der Unternehmen und Bürger.

„Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde des zu Salesforce gehörenden Dienstes Slack. Mit unserer Beschwerde wollen wir deutlich machen, dass es hier nicht um den Kampf zweier US-Tech-Giganten geht, sondern um den Schutz von Innovationen jeder Art. Mit alfaview gibt es eine leistungsfähige Kommunikations-, Kollaborations- und KI-Technik aus Deutschland, die sich wettbewerbskonform verhält und die Vorgaben des Datenschutzes beachtet und lebt. Wir hoffen, dass das Verfahren der Europäischen Kommission einen Beitrag dazu leistet, den Europäischen Markt für heimische Innovationen zu öffnen und damit auch wieder wettbewerbsfähig zu machen.“

Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview

Aus Sicht von alfaview schaffen auch die jüngsten Abkommen zwischen der EU und den USA keine rechtssichere Basis für eine transatlantische Datenübertragung. An den umfangreichen Zugriffsrechten der US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern hat sich nichts geändert. Für europäische Unternehmen ist die Übertragung von Daten in sogenannte unsichere Drittstaaten damit weiterhin mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden. alfaview sieht im Datenschutz daher einen zentralen Wettbewerbsfaktor für Videokonferenzdienste.

Über alfaview

alfaview ist ein leistungsfähiger SaaS-Videokonferenzanbieter, der eine DSGVO-konforme Videokonferenz- und KI-Kollaborationslösung für den professionellen Bereich anbietet. Die Unternehmensgruppe setzt die Software bereits seit 2010 erfolgreich zur Durchführung von Schulungen in der beruflichen Weiterbildung ein. Seit 2016 steht die Software kommerziell auch für Dritte am Markt zur Verfügung.

Mit der Videokonferenzlösung alfaview können audiovisuelle Meetings und Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Live-Events mit über 10.000 Personen über alfaview möglich. Die Anwendung enthält eine KI-gesteuerte Sprachprotokollierung und Sprachübersetzung sowie weitere intelligente Kommunikations- und Kollaborationsfeatures.

alfaview ist die einzige hoch leistungsfähige DSGVO-konforme KI-unterstützte Konferenz- und Kollaborationsplattform auf dem Markt. Das Unternehmen entwickelt seine Software auf der Basis neuester Verfahren und Algorithmen im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Für die Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Standort und Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sowie die Server sind nach aktuellen Standards (TLS/AES 256) gemäß der aktuellen BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen (MS-Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS und Android sowie über versch. Browser). Die Ausfallsicherheit von alfaview liegt seit 2016 bei 99,9 %.

In der Unternehmensgruppe sind 500 Mitarbeiter beschäftigt, der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Karlsruhe, Deutschland.

Für Rückfragen:
alfaviewcomplaint@hausfeld.com

Über die alfaview gmbh

Die alfaview gmbh ist ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe. Das Unternehmen stellt die DSGVO-konforme Videokonferenzsoftware alfaview bereit, mit der über 500 Personen gleichzeitig mit Bild und Ton kommunizieren können. Im Zuschauermodus sind noch mehr Teilnehmer:innen möglich, sodass auch größere virtuelle oder hybride Veranstaltungen mit alfaview durchgeführt werden können. Durch die feste virtuelle Raumstruktur, zahlreiche Funktionen für die virtuelle Zusammenarbeit sowie die hohen Sicherheitsstandards eignet sich alfaview als Kommunikationsplattform in vielen Bereichen und ist bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Einsatz.

alfaview legt besonderes Augenmerk auf den Datenschutz. Für die Bereitstellung der Software werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sind nach aktuellen BSI-Empfehlungen (TLS/AES 256) verschlüsselt und werden nicht gespeichert. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeichnete alfaview sowohl auf der rechtlichen als auch auf technischer Ebene mit durchgehend grünen Ampeln aus. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner Orientierungshilfe alfaview als einen der wenigen datenschutzkonformen Videokonferenzanbieter.

www.alfaview.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

alfaview gmbh
Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 35450-450
Telefax: +49 (721) 35450-69
https://alfaview.com

Ansprechpartner:
Sonja Decker
Pressereferentin
Telefon: +49 (721) 35450-450
Fax: +49 (721) 3545069
E-Mail: sonja.decker@alfaview.com
Prof. Dr. Thomas Höppner
Partner / Rechtsanwalt
E-Mail: alfaviewcomplaint@hausfeld.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel