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Beirat der Bundesnetzagentur betont Bedeutung der zukünftigen Frequenzvergaben für Zukunftsfähigkeit Deutschlands

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Vorsitzender Lies: „Mobilfunkversorgung sichern und Ausbauanreize schaffen“

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung von Montag einstimmig einen Beschluss zu den zukünftigen Frequenzvergaben beschlossen. Darin begrüßte er das Positionspapier der Bundesnetzagentur zur Frequenzvergabe 2025.     

„Der Beirat sieht die anstehende Frequenzvergabe als entscheidenden Faktor auf dem Wege zu einer zukunftsfähigen, flächendeckenden, wettbewerbsorientierten Mobilfunkversorgung in Deutschland“, konstatiert der Beiratsvorsitzende Olaf Lies. „Aus Sicht des Beirates ist eine Sicherstellung und der Ausbau der Mobilfunkversorgung primäres Ziel. Hierfür sei die Schaffung von Ausbauanreizen ein besonders vielversprechendes Mittel", so Lies weiter. Und:

„Mangelnde Investitionssicherheit darf nicht zur Bremse für den Ausbau werden. Gleichzeitig wollen wir, dass mehr Ausbauanreize geschaffen werden, etwa über eine Negativauktion oder gestufte Fristigkeiten, die Rabatte oder Boni vorsehen, die diejenigen belohnen, die ihre Auflagen übererfüllen.“ Auch asymmetrische Versorgungsauflagen sollten laut Lies weiter konkretisiert werden, da diese Differenzierung im Wettbewerb ermöglichen und Ausbaukapazitäten effektiv steuern. „Und das Thema des Infrastruktursharings ist mehr in den Blick zu nehmen“, so der Beiratsvorsitzende abschließend.

Investitionssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber

Aus Sicht des Beirates ist eine Sicherstellung und der Ausbau der Mobilfunkversorgung vorzugswürdig gegenüber monetären Einnahmen aus der anstehenden Frequenzvergabe.

Kooperation und Infrastruktursharing

Der Beirat stellt trotz des intensiven Ausbaus der letzten Jahre fest, dass graue Flecken insbesondere in ländlichen Gebieten oftmals eine unterbrechungsfreie Datenübertragung verhindern. Es wird für notwendig erachtet ein Infrastruktursharingkonzept entwickeln zu lassen, das graue Flecken reduziert ohne bestehende Investitionen zu entwerten oder die Investitionsbereitschaft zu hemmen.

Beirat als politisches Beratungsgremium

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 16 Vertreterinnen/Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit.

Olaf Lies, Vorsitzender des Beirats bei der Bundesnetzagentur

Link zum Beschluss: www.bundesnetzagentur.de/beirat-beschluesse 

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