Das durchschnittliche Gewicht eines Pakets ist in den letzten Jahren mit steigendem E-Commerce-Anteil tendenziell kleiner und leichter geworden. Derzeit liegt das Durchschnittsgewicht bei rund 5 Kilogramm. Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, sind mit weniger als 5 Prozent die Ausnahme, nicht die Regel. Die Zustellerinnen und Zusteller werden regelmäßig in Hinblick auf den Arbeitsschutz geschult und verfügen über Transporthilfen wie Sackkarren. Es ist geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete üblicherweise nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden. Eine Gewichtskennzeichnung durch die Versender ist zweifellos sinnvoll. Sie schützt die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich. Nicht zuletzt trägt auch die erfolgreiche Erstzustellung zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller bei. Empfängerinnen und Empfänger können entscheidend daran mitwirken, indem sie im Falle ihrer Abwesenheit eine Abstellgenehmigung erteilen oder einen alternativen Zustellort wählen.
Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, sehen wir allerdings kritisch. Wir warnen davor, das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern. Das Arbeitsschutzrecht bietet hierfür den geeigneten Raum.“
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26,9 Milliarden Euro, beschäftigt rund 266.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert mehr als 4,5 Milliarden Sendungen pro Jahr.
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