>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Erfolgreich die Forschungszulage beantragen: ZEW-Studie legt Erfahrungen des Maschinen- und Anlagenbau offen

Die Forschungszulage bzw. steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung trat im Januar 2021 in Kraft und wird bislang hauptsächlich von drei Branchen besonders intensiv genutzt. Dazu gehören aus der Produktionsbranche auf Platz 3: die Chemieindustrie, Platz 2: Elektronik/Messtechnik und Platz 1: Maschinen- und Anlagenbau. Aus der Dienstleistungsbranche nutzen die Forschungszulage vor allem: Platz 3: Informationsdienstleistungen, Platz 2: FuE-Dienste und Platz 1: IT-Dienste. Das ZEW untersuchte in einer aktuellen Studie die Motivation, das Vorgehen und die Erfahrungen der Maschinen- und Anlagenbau-Industrie mit der Forschungszulage.

Insgesamt haben aus dem Wirtschaftszweig Maschinen- und Anlagenbau bis November 2022 insgesamt 953 Unternehmen sich dem Instrument Forschungszulage gewidmet. Sie stellten 1.573 Anträge für 2.337 Vorhaben. Von den 2.141 beschiedenen Vorhaben waren 1.510 positiv – das vorgestellte Projekt wurde als Forschung und Entwicklung anerkannt. Eine positive Quote von 70,53 Prozent für diese Branche.

Eine weitere wichtige Erkenntnis der ZEW-Studie ist die Tatsache, dass insbesondere die Dienstleistung von sogenannten Förderberatern dazu beiträgt, dass Unternehmen sich mit der Forschungszulage beschäftigen. Dazu gehören so nützliche Services wie die sprachliche Darstellung der FuE-Vorhabens (kurze Antragstexte trotz komplexer Forschungsansätze) sowie die Ermittlung der förderfähigen FuE-Aufwendungen. Mit dieser Dienstleistung entfallen beim beantragenden Unternehmen zusätzliche Personalkosten, interne Ressourcen können effizienter eingesetzt werden und es wird die Erfolgschance gesteigert. Insbesondere Unternehmen mit wenig Erfahrung in der Antragstellung bei Förderprogrammen erhalten durch Förderberater eine wichtige Unterstützung, so die ZEW-Studie. Ein deutlicher Rückgang in der Beliebtheit (Vergleich zu 2021) als Informationsquelle ist bei Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern zu beobachten. Auch mit den Dienstleistungen (Nützlichkeit der Informationen) der privaten Förderberater waren die Unternehmen 2022 im Vergleich zu 2021 deutlich zufriedener. Hier scheint sich eine förderprogrammspezifische Professionalisierung entwickelt zu haben.

Unternehmen mit Erfahrungen mit der Forschungszulage berichten laut ZEW-Studie, dass sie nach Antragstellung Nachfragen von der Bescheinigungsstelle erhielten – immerhin dreiviertel der Unternehmen. Dabei ging es um Konstruktionstätigkeiten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung von Maschinen und Anlagen, aber auch um Rückfragen zur Softwareentwicklung und Digitalisierungsprojekte. Es gab auch Rückfragen zu Mess-, Test- und Prüfaktivitäten (Versuchsreihen) und entwickelte Pilotanlagen. Somit sind Rückfragen eher üblich als selten und sollten sorgfältig beantwortet werden.

Und nun zu den Ablehnungsgründen – Wer bekommt keine Forschungszulage? Der häufigste Grund war ein zu geringer Neuheitsgrad des FuE-Vorhabens. Auch das wissenschaftlich-technische Risiko, was Unternehmen für das Projekt eingehen, muss den Prüfern plausibel erscheinen. Also konkret geht es um ein zu geringes Risiko bei eingereichten Projekt. Auf Platz 3 der Ablehnungsgründe landet ein zu starker Fokus auf Entwicklung und zu wenig Forschung. Spannend ist die Reaktion der Unternehmen auf eine Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), denn während 2021 noch jedes fünfte Unternehmen einen Widerspruch einreichte, war es 2022 nur noch jedes zehnte. Die hohe Anzahl der positiv beschiedenen Anträge legt jedoch nahe, dass ein Widerspruch sich lohnen kann – immer vorausgesetzt, die entsprechenden Unterlagen liegen vor.

Nach dem ersten Schritt, die Anerkennung des FuE-Vorhabens durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, müssen die ansetzbaren FuE-Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Unternehmen, die diesen zweiten Schritt absolviert haben, berichten in der ZEW-Studie, dass das Finanzamt zusätzliche Unterlagen angefordert hat. Oder es gab einen Bescheid unter Ankündigung einer Nachprüfung. Trotz schriftlicher Nachfragen vom Finanzamt gab es keine vor Ort Prüfung, so die Angaben der befragten Unternehmen. Wichtig bei diesem Schritt ist die interne Dokumentation der Kosten und ihre eindeutige Zuordnung zum FuE-Projekt.

Die ZEW-Studie gibt an, dass das bisherige Fördervolumen von 50 Mio. Euro pro Jahr deutlich hinter den Erwartungen von bis zu 750 Mio. Euro liegt – alleine für Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Trotzdem ist die Forschungszulage bereits innerhalb kurzer Zeit zu einem wichtigen Instrument geworden und erhöht den Umfang der FuE-Finanzierung durch den Staat um ca. ein Viertel. Das ZEW prognostiziert, dass im kommenden Jahr die Anzahl der Antragsteller aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus auf 1.500 steigen könnte. Generell gibt das ZEW an, dass deutschlandweit 3.450 Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau aufgrund ihrer FuE-Aktivitäten für eine Antragstellung in Frage kämen.

Wie schneidet aus der Perspektive des Maschinen- und Anlagenbau die Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderprogrammen ab? Besonders aufschlussreich sind die Antworten derjenigen Unternehmen, die sowohl Erfahrungen mit der Forschungszulage als auch weiteren FuE-Förderprogrammen wie ZIM, KMU-innovativ, Horizon 2020 oder weiteren Länderprogrammen haben. Ganz klar schneiden die Förderkonditionen der Forschungszulage deutlich besser ab. Auch der Aufwand für die Beschreibung des FuE-Vorhabens sei leichter zu bewältigen, jedoch ähnlich aufwändig wie bei KMU-innovativ und ZIM. Unternehmen mit Erfahrungen mit der Forschungszulage sagten auch, dass der Aufwand für die Abrechnung der Förderkosten und das Tempo der Antragsbearbeitung deutlich besser seien. Nur bei der Beratung durch programmverantwortliche Stellen schnitt die Forschungszulage schlechter als andere Förderprogramme ab.

Bei der Forschungszulage haben Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit, um die förderfähigen FuE-Kosten eines Wirtschaftsjahres zu beantragen. Somit wird die Zahl der Antragsteller weiter dynamisch wachsen und die Unternehmen noch vertrauter mit der Forschungszulage werden.

Quelle:

Rammer, Christian (Januar 2023): Erfahrungen mit der Umetzung der Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau, Ergebnisse einer Befragung des VDMA, Mannheim.

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

INNOMAGIC Deutschland GmbH
Maximilianstraße 2
80539 München
Telefon: +49 176 2980 0070
http://www.forschungszulage.de

Ansprechpartner:
Robert Schwertner
Telefon: +49 (176) 2980 0070
E-Mail: robert.schwertner@innomagic.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel