Achtung! Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien
E-Zigaretten, Smartwatches oder elektrische Zahnbürsten – die Anzahl batteriebetriebener Elektrogeräte in deutschen Haushalten wächst immer weiter an. In diesen und ähnlichen Geräten sind meist Lithium-Ionen-Akkus verbaut, die sich unter gewissen Umständen selbst entzünden können. Daher ist die korrekte Entsorgung der Elektro-Altgeräte bzw. der entnehmbaren Akkus von besonderer Bedeutung. Diese gehören auf keinen Fall in den Hausmüll, sondern müssen gesondert im Handel oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. Nur so können Brände vermieden und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Über das wichtige Thema der korrekten Entsorgung von Elektro-Altgeräten, ob mit oder ohne Akku, informiert die Kampagne Plan E der stiftung elektro-altgeräte register. Wer weitere Informationen zu den richtigen Rückgabemöglichkeiten oder dem Recyclingprozess sucht, findet diese auf e-schrott-entsorgen.org.
Neu: „Batterie Zurück“ informiert ab sofort über Batterierücknahme
Pünktlich zum Tag der Batterie starten die Batterierücknahmesysteme Deutschlands die neue Kampagne „Batterie Zurück“. Ziel ist es, die Bevölkerung über die sachgerechte Entsorgung von Altbatterien und Akkus zu informieren. Sammelbehälter finden sich an den Rücknahmestellen im Handel, in den Kommunen sowie an weiteren freiwilligen Rücknahmestellen – deutlich erkennbar an dem Logo zur Batterierücknahme.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
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