>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Weitere Verlage lassen Rechte durch Corint Media wahrnehmen – Berliner Verlag, Jahr Media und mixed.de nun Berechtigte

Der Einstieg des Berliner Verlags, in dem unter anderem Berliner Zeitung und Berliner Kurier erscheinen, erweitert sowohl das Regionalportfolio von Corint Media als auch die Abdeckung politischer Tagespresse. Jahr Media bringen mit bekannten Special Interest-Titeln wie AERO international oder St.GEORG nutzwertigen journalistischen Content ein, auf den digitale Plattformen besonders angewiesen sind. Das Technikportal mixed.de ist Deutschlands erstes und größtes Online-Magazin für Mixed Reality und die Zukunft des Computers

Die mittlerweile über 350 Berechtigten stärken Corint Medias Position bei der Lizenzierung von Presseinhalten gegenüber marktmächtigen Plattformen

Der Berliner Verlag (u. a. Berliner Zeitung und Berliner Kurier), Jahr Media (u. a. AEROinternational, fotoMAGAZIN und St.GEORG) und mixed.de haben Corint Media erstmals mit der Rechtewahrnehmung ihrer zahlreichen Internet-Angebote im Bereich des Presseleistungsschutzrechts beauftragt. Damit lassen nun deutlich über 350 Presseangebote ihre Rechte durch Corint Media wahrnehmen. Die Zahl der Berechtigten von Corint Media wächst auch eineinhalb Jahre nach Einführung des Presseleistungsschutzrechts stetig.

Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Berliner Verlags, von Jahr Media und mixed.de ihre Rechte durch Corint Media durchsetzen zu lassen. Dass seit dem Inkrafttreten des Presseleistungschutzrechts am 7. Juni 2021 eine stabil wachsende Nachfrage nach der kollektiven Durchsetzung dieses Rechts besteht, ist nicht überraschend. Es ist vielmehr ein Indikator, dass immer mehr Presseverlegern bewusst wird, dass sie Rechte haben und für diese kämpfen müssen. Der Versuch der marktbeherrschenden Digitalplattformen, geheime Einzelverträge zu Niedrigpreisen anzubieten, läuft immer weiter ins Leere. Der Gesetzgeber will mit einer angemessenen Vergütung für die Nutzung der Presseinhalte durch Digitalplattformen die Pluralität der Presse schützen. Entweder es wird nun gezahlt und die rechtswidrigen Nutzungen werden beendet oder der Gesetzgeber muss die Rechtenutzer wie in Australien und anderswo zu Zahlungen und Einigungen, gegebenenfalls durch bindende Entscheidungen von Spezialgerichten, anhalten.“

Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Corint Media GmbH
Lennéstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 206200-0
Telefax: +49 (30) 206200-33
https://www.corint-media.com

Ansprechpartner:
Oliver Schmidt
Head of Content Strategy
Telefon: +49 (30) 206200-20
Fax: +49 (30) 206200-33
E-Mail: oliver.schmidt@corint-media.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel