>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Beirat der Bundesnetzagentur mahnt Konsequenzen im Falle von nicht erfüllten Frequenzauflagen im Mobilfunk an

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die große Bedeutung der Versorgungsauflagen aus der vergangenen Frequenzauktion für die Mobilfunkversorgung in Deutschland bekräftigt und die eingehende Überprüfung deren Erfüllung gefordert. Die Auflagen wurden 2019 im Benehmen mit dem Beirat mit Frist zum 31.12.2022 festgelegt.  

Eine verlässliche, flächendeckende Mobilfunkversorgung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland von grundlegender Bedeutung“, konstatiert der Beiratsvorsitzende Olaf Lies. „Soweit diese nicht erfüllt worden sein sollten, ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, spürbare Konsequenzen für die betreffenden Mobilfunknetzbetreiber zu prüfen. Auch für die Form und die Ausgestaltung zukünftiger Frequenzvergaben seien durch die Bundesnetzagentur Schlussfolgerungen aus Nichterfüllungen zu berücksichtigen", so Lies weiter.

Auflagen für bessere Mobilfunkversorgung

In der Frequenzversteigerung von 2019 war den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt worden, mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland, alle Bundesautobahnen und fahrgastintensive Bundestraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Zudem waren 500 Basisstationen zur Versorgung von sogenannten Weißen Flecken in Betrieb zu nehmen sowie je 1000 Basisstationen für 5G-Anwendungen. Die Erfüllung der Auflagen zu den Verkehrswegen ist teilweise von der Mitwirkung Dritter abhängig. Hier sieht der Beirat eine intensivere Abstimmung zwischen der Bundesnetzagentur und Akteuren wie der Deutschen Bahn AG als notwendig an.        

Prüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist für die Überprüfung der Auflagenerfüllung zuständig. Diese Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal die Auflagenerfüllung nur im rechtlich und tatsächlich möglichen Umfang gelten kann. Dies ist für jeden Einzelfall zu prüfen, was z. B. die Versorgung der Weißen Flecken angeht.

Beirat als politisches Beratungsgremium

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 16 Vertreterinnen/Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit.

Olaf Lies, Vorsitzender des Beirats bei der Bundesnetzagentur

Link zum Beschluss: www.bundesnetzagentur.de/beirat-beschluesse

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel