Bei Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen können damit die o. g. Ausschüttungen 2020, 2021 und 2022 bei in Deutschland ansässigen Aktionären von der deutschen Besteuerung ausgenommen werden. Betreffend einer gegebenenfalls für die deutsche Einkommensteuererklärung erforderlichen Bescheinigung können sich betroffene Aktionäre unter Angabe des Stichworts „Einlagenrückgewähr“ an die Logwin AG wenden: https://www.logwin-logistics.com/….
Über die gleichgerichteten Anträge bzw. Rechtsbehelfe im Großherzogtum Luxemburg bezüglich der Ausschüttungen 2019 bis 2022 wurde bisher noch nicht abschließend entschieden.
Die Logwin AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden Ausführungen keine steuerliche Beratung von Aktionären darstellen. Insbesondere können die Ausführungen die individuelle Situation des einzelnen Aktionärs nicht berücksichtigen. Aktionären wird daher empfohlen, wegen der individuellen steuerlichen Folgen der o. g. Anträge betreffend die Ausschüttungen ihre jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur diese sind in der Lage, die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs angemessen zu berücksichtigen.
Die Logwin AG (Grevenmacher, Luxemburg) realisiert für Kunden aus Industrie und Handel effiziente Logistik- und Transportlösungen. Der Konzern erzielte 2021 einen Umsatz von rund 1,9 Mrd. Euro und beschäftigt rund 4.100 Mitarbeiter. Logwin ist in allen wichtigen Märkten weltweit aktiv und verfügt über rund 190 Standorte auf sechs Kontinenten. Mit den beiden Geschäftsfeldern Solutions und Air + Ocean gehört die Logwin AG zu den führenden Unternehmen am Markt.
Die Logwin AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Mehrheitsaktionärin ist die DELTON Logistics S.à r.l., Grevenmacher (Luxemburg).
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