Konkret soll es bei Vergabeerleichterungen darum zunächst folgendes geschehen:
- Der Bund sorgt bis 2023 dafür, dass Wertgrenzen im Bereich Wohnzwecke für Direktaufträge, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zeitlich befristet erhöht werden.
- Der Bund wird in dieser Legislaturperiode Vergabeverfahren so vereinfachen, dass die frühe Zusammenarbeit von Planen und Bauen gefördert wird.
- Die Vergabestellen werden auf allen politischen Ebenen fortlaufend besser personell und materiell ausgestattet.
Weiterarbeiten wollen die Bündnispartner an der Frage, ob es befristet vergaberechtliche Sonderregelungen, beispielsweise in der VOB/A, für den Wohnungsbau geben kann. Auf EU-Ebene soll ein Vorstoß unternommen werden, die Verpflichtung zu europarechtlichen Ausschreibungen für öffentliche Wohnungsunternehmen befristet aufzuheben.
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