>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Europäische Woche der Abfallvermeidung: Wann sind Textilien E-Schrott?

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung ruft jährlich zu einem nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen unserer Welt auf. Mit weit über 10.000 vielfältigen Aktionen in ganz Europa soll das Bewusstsein für die Vermeidung von Abfällen geschärft werden. In Deutschland koordiniert der VKU (Verband Kommunaler Unternehmen e.V.) die ca. 1.500 Aktionen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Vereinen. Seit einigen Jahren wird jährlich ein neues Motto für die EWAV auf europäischer Ebene ausgerufen – in diesem Jahr lautet es: Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung.

Immer mehr Textilien haben Elektronik verbaut

Auf den ersten Blick hat die Wiederverwendung oder das Recycling von Textilien wenig mit der korrekten Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemein. Doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich: immer mehr Textilien haben elektrische Funktionalitäten. Dabei kann es sich z.B. um die besonders bei Kindern beliebten Blinkschuhe handeln. Ein neuer Trend sind die sog. Smart Clothes (auch: Smart Textiles). Darunter versteht man Kleidungsstücke, die mit elektrischen oder elektronischen Funktionen ausgestattet sind. Verbreitet sind diese vor allem im Sport- und Freizeitbereich oder auch bei der Arbeitskleidung. Es ist davon auszugehen, dass die Verbreitung von Smart Clothes in Zukunft weiter zunehmen wird.

Textilien mit Elektronik gelten als E-Schrott und müssen als solcher entsorgt werden

Das Motto der Woche der Abfallvermeidung „Wiederverwendung statt Verschwendung“ gilt für Smart Clothes genauso wie für herkömmliche Textilien. Sollte etwas nicht mehr gebraucht werden, aber noch intakt sein, kann man es verschenken, tauschen oder verkaufen. Wenn die Kleidung beschädigt ist, kann sie oft mit wenig Aufwand ausgebessert werden. Doch am Ende der Lebensdauer dürfen Smart Clothes nicht wie andere Kleidung entsorgt werden. Textilien mit Elektronik sind E-Schrott und müssen als solcher entsorgt werden. Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten bieten der Handel oder auch die lokalen Wertstoffhöfe. Eine schnelle und unkomplizierte Suche nach der nächsten Rückgabemöglichkeit bietet der E-Schrott-Rückgabefinder von Plan E. Nur durch die korrekte Entsorgung können die eingesetzten Stoffe in einem modernen Recyclingverfahren zurückgewonnen und für die Produktion neuer Geräte eingesetzt werden.

Über die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV, European Week for Waste Reduction (EWWR)):

Die EWAV ist ein fester Bestandteil von Deutschlands Bestreben, die Abfallmengen im Verhältnis zum Wirtschaftswachstum zu senken. Sie wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Das Umweltbundesamt (UBA) ist der fachliche Ansprechpartner der EWAV. In den Jahren 2012 und 2013 wurde die Kampagnenwoche vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. koordiniert, seit 2014 übernimmt dies der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Aufgabe der Abfallvermeidungswoche ist es, einen institutionellen Rahmen für innovative Projekte zu bilden, Best-Practice-Beispiele zu kommunizieren und durch den Gewinn von Akteurinnen und Akteuren aus einem breiten Spektrum von Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft möglichst viele Menschen für einen nachhaltigen, umweltbewussten Umgang mit den Ressourcen unserer Erde zu sensibilisieren.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Matthias Boecker
PR und Kommunikation (extern)
Telefon: 0911-76665 50
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel