Die Auswertung der Jahres-Statistik-Mitteilungen ergab eine weitere erfreuliche Entwicklung. So konnte nicht nur die absolute Menge an gesammelten Elektro-Altgeräten im Jahr 2021 weiter gesteigert werden, sondern es wurde auch bei der Meldebeteiligung eine Verbesserung erzielt. Und dies trotz einer weiterhin stark steigenden Zahl an Meldepflichtigen. Demgegenüber steht im Jahr 2021 ein Anstieg des jährlichen Inputs (in Verkehr gebrachte Elektro-Geräte nach dem ElektroG). Dieser ist insbesondere auf Photovoltaikmodule und Großgeräte, aber auch auf b2b-Geräte zurückzuführen. Im Gegenzug lässt sich leider feststellen, dass In Deutschland bislang zu wenige b2b-Altgeräte, Großgeräte und Photovoltaikmodule gesammelt werden. Damit ist die Menge der gesammelten Geräte zu gering, um den rasanten jährlichen Inputzuwachs zu kompensieren.
Um die Menge gesammelter Elektro-Altgeräte in Zukunft weiter zu steigern, wird die stiftung ear weiterhin die Bevölkerung über die korrekte Entsorgung von E-Schrott informieren. Mit der von den Herstellern finanzierten Kampagne Plan E ist das Thema seit 2019 auf den verschiedensten Kanälen präsent. Eine positive Entwicklung durch die Kampagne lässt sich bereits feststellen. Doch die Arbeit daran wird noch intensiviert, sodass der Trend fortgesetzt werden kann.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
– Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
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