„Auch mit der neuen Entscheidung muss allerdings zur Kenntnis genommen werden, dass der Telekom in den nächsten Jahren eine erhebliche Überrendite aus der Vermarktung ihres Kupfernetzes zufällt. Das daraus resultierende Quersubventionierungspotenzial ergibt sowohl für die etablierten Nachfrager als auch die vielen neuen Infrastrukturinvestoren ein erhebliches Wettbewerbshindernis“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Nicht umsonst verweist die Telekom aktuell darauf, dass deren Marktanteil bei den Neukunden wiederholt bei deutlich über 50 Prozent liege und sie laufend Marktanteile von den Wettbewerbern zurückhole.
„Hieraus folgt, dass der Regulierer wachsam bleiben und die richtigen Instrumente in der Hand halten muss, um Verwerfungen im Markt vorzubeugen oder diese effektiv beseitigen zu können. Auch immer häufiger zu vermeldende Einigungen und Verträge zwischen den Beteiligten können keinesfalls eine effektive und wettbewerbssichernde Regulierung ersetzen“, warnt Grützner erneut.
Mehrere Jahrzehnte nach der Liberalisierung des TK-Marktes darf die Bundesnetzagentur dem marktbeherrschenden Unternehmen nicht die „Flucht ins Privatrecht“ ermöglichen, wenn der Markt noch nicht ausreichend wettbewerblich entwickelt und ein Verhandeln auf Augenhöhe mit der Telekom (noch) nicht möglich ist.
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 150 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.
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