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Pressestatement zum Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) der Bundesnetzagentur

Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) vorgelegt. Neben den bereits angekündigten Parametern bei den Anforderungen an den Internetzugangsdienst (Bandbreite im Download und Upload, Latenz) enthält dieser eine Ausnahmeregelung, die es der Bundesnetzagentur in Ausnahmefällen erlaubt, niedrigere Bandbreiten und höhere Latenzen festlegen, wenn insbesondere die Höhe der voraussichtlichen Kosten für den Ausbau sowie geographische Einflussfaktoren dies begründen.

Dazu sagt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO):

„Durch die im aktuellen Entwurf enthaltene Ausnahmeregelung ist der heute vorgelegte Entwurf der Bundesnetzagentur für die Ausgestaltung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten aus Sicht des BREKO ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur erkannt hat, dass es bei den aktuell festgelegten Anforderungen an den Internetzugangsdienst einerseits zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Dienste und zusätzlich beim weiteren Glasfaserausbau kommen würde.

Bei der weiteren parlamentarischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte deshalb die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk bei der Umsetzung des RaVT von vornherein mit einzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Auf diesem Weg ist es möglich, schnell, unkompliziert und ohne negative Effekte auf den Glasfaserausbau digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen.

Ansonsten droht die Gefahr, dass das vom Ministerium kürzlich im Rahmen der Vorstellung der Eckpunkte der Gigabitstrategie skizzierte Ziel, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 zu realisieren, nicht erreicht werden kann.“

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit über 400 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für 80 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 225 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2020 2,9 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
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