Schon seit 1991 verpflichten EU-Richtlinien zur Geldwäscheprävention bestimmte Unternehmen dazu, im Rahmen ihrer Geschäftsabwicklungen die wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Geschäftspartner zu ermitteln. Das betrifft beispielsweise Banken, Finanzdienstleister, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- oder Immobilien-Makler oder Zahlungsabwicklungsgesellschaften. Prozesse zur Ermittlung der Eigentümer- und Kontrollstrukturen eines Unternehmens, auch Know-Your-Customer-Prozesse (KYC) genannt, sind für diese […]