>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

VDZ und BDZV begrüßen „historisches Urteil“ des Europäischen Gerichts zu „Google Shopping“

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) im Fall „Google Shopping“ als „historisches Urteil“. Das EuG bestätigte heute in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht. Google, so die Kommission, beherrsche den Markt für Internetsuche mit einem Anteil von 90 Prozent, bevorzuge seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ und benachteilige seine Wettbewerber. Die Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro verhängt und gab Google auf, das wettbewerbswidrige Verhalten abzustellen.

„Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht“, erklärten VDZ und BDZV. Das Urteil sei „ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalteanbietern“.

„Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird“, heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von VDZ und BDZV vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.

Google kann gegen das heutige Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen und eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern VDZ und BDZV, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen. „Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein.“

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/vdz-und-bdzv-begruessen-historisches-urteil-des-europaeischen-gerichts-zu-google-shopping/

Über Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und fünf Landesverbänden, repräsentieren seine rund 450 Mitgliedsverlage mit mehr als 7.000 Zeitschriftenmarken rund 90 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, Digitale Medien, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publishers-summit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.duon-portal.de www.presse-verkauft.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Anja Pasquay
BDZV
Telefon: +49 (30) 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel